Deshalb hat der Bundestag am Donnerstag den Entwurf eines Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes verabschiedet. Er beinhaltet eine umfassende Strukturreform, mit der das Besoldungs-, Umzugskosten und Versorgungsrecht des Bundes an die heutige Lebensrealität angepasst und modernisiert werden soll. Einerseits hat die Zunahme von Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der Bundespolizei sowie der zunehmende Bedarf an Fachkräften im Bereich der IT-Sicherheit eine Reform erforderlich gemacht, aber auch die bereits erfolgten erheblichen Verbesserungen für die Bundeswehr durch das Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz und das Siebte Besoldungsänderungsgesetz 2015 bei den Stellen- und Erschwerniszulagen ziehen Folgeänderungen nach sich.

Das Gesetz sieht deshalb unter anderem die Anpassung von Stellenzulagen, die Weiterentwicklung finanzieller Anreize für Personalgewinnung/-bindung, die Reform der Bundesbesoldung B und die Honorierung besonderer Einsatzbereitschaft vor.

Weniger Verwaltungsaufwand

Außerdem soll das Gesetz dem Bund als Dienstherrn größere Flexibilität verschaffen und mit weniger Verwaltungsaufwand zukunftsorientierte Lösungen für die Fachkräftegewinnung bieten, zum Beispiel durch eine Weiterentwicklung des monatlich gezahlten Personalgewinnungszuschlags zu einer Personalgewinnungsprämie (Einmalzahlung) oder die Bindungsprämie für herausgehobenes Personal, um zu verhindern, dass es aus dem Bundesdienst ab-wandert.

Helge Lindh, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, erklärt die Notwendigkeit der Reform: „Das Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz könnte auch ‚Attraktiver-Öffentlicher-Dienst-Gesetz‘ heißen und ist ein wichtiger und entscheidender erster Schritt, um den Öffentlichen Dienst nicht zuletzt auch für die dringend benötigen Fachkräfte wie IT-Spezialisten attraktiver machen.

Wir haben eine zunehmende Konkurrenz durch die Privatwirtschaft im IT-Bereich, zunehmende Auslandseinsätze von Bundeswehr und Polizei. Wir wollen die Leistungen von Polizeibeamtinnen und -beamten, Soldatinnen und Soldaten für diesen Staat würdigen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung. Im parlamentarischen Verfahren wurde unter anderem im Verteidigungsbereich die Einführung einer angemessenen Führungszulage und die Erhöhung des Ausnahmetatbestandszuschlag vorgesehen.“

Lindt macht auch deutlich: „Nach der Reform ist vor der Reform. Die im ursprünglichen Referentenentwurf vorgesehene Reform des Familienzuschlags soll aufgegriffen und in einem separaten Verfahren weiterentwickelt werden. Das hat der Innenausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Dabei wird für uns der Fokus auf Familien mit Kindern unabhängig vom Familienstand liegen.“

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag hat ein Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz beschlossen. Der Wettbewerb um Personal und Fachkräfte ist schwieriger geworden. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Personalgewinnung und -bindung für den öffentlichen Dienst, etwa für Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten und Polizistinnen und Polizisten.