Die SPD-Bundestagsfraktion will die Terrorismusbekämpfung in Deutschland verbessern und die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands entschlossen und nachhaltig mit allen rechtsstaatlichen Mitteln gegen den internationalen Terrorismus, Fanatismus und Radikalisierung verteidigen.
Dazu gehört auch, Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, zu verhindern. Mit dieser Zielsetzung hat der Bundestag am Donnerstagabend einen Gesetzentwurf der Koalition (die Regierung hatte parallel dazu einen Antrag eingebracht gleichen Inhalts) zur Einführung eines Ersatz-Personalausweises und zur Änderung des Passgesetzes in 2./3. Lesung beschlossen (Drs. 18/3831).
Mit den geplanten Änderungen im Personalausweisgesetz soll künftig die Ausreise gewaltbereiter Islamisten in Krisen- und Kriegsregionen (sog. „foreign fighters“) besser verhindert werden. Bislang konnte nur der Reisepass entzogen werden, so dass eine Ausreise mit dem Personalausweis vor allem über die Türkei nach Syrien noch möglich war. Unter restriktiven Voraussetzungen kann künftig für bis zu drei Jahre der Personalausweis entzogen und durch ein Ersatzdokument ersetzt werden. Dieser Ersatz-Personalausweis dient dann nur zur Identifizierung im Inland, berechtigt aufgrund eines Sperrvermerks jedoch nicht mehr zur Ausreise aus Deutschland.