Mit einem von der Koalition eingebrachten und am Donnerstag verabschiedeten Gesetz soll das im letzten Jahr geschlossene deutsch-philippinische Sozialversicherungsabkommen umgesetzt werden (Drs. 18/4048). Danach gelten grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates, in dem die Beschäftigung ausgeübt wird. Für Beschäftigte, die für maximal 48 Monate in das andere Land entsandt werden, besteht die Möglichkeit, in ihrer Heimat versichert zu bleiben.
Darüber hinaus sieht das Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor. Durch die Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten können die Voraussetzungen für Rentenansprüche leichter erfüllt werden.