Im Jahr 2010 wurden in deutschen Arztpraxen IGeL im Wert von 1,5 Milliarden Euro erbracht. Im Vergleich zu 2008 ist der IGeL-Umsatz um 500 Millionen Euro gestiegen. Patienten/innen werden in den Arztpraxen z. T. durch aggressives Marketing zu den Leistungen gedrängt. Häufig erhalten sie weder schriftliche Behandlungsverträge noch schriftliche Rechnungen. Das schädigt das Arzt-Patienten-Verhältnis. Weil die Patienten/innen in der Regel nicht beurteilen können, ob die GKV-Leistungen für sie ausreichen, wird durch die IGeL suggeriert, dass der Leistungskatalog der GKV nicht genüge und ihren Versicherten wichtige Leistungen vorenthalten würden.
Deshalb will die SPD-Fraktion die IGe-Leistungen eindämmen. Sie hat dazu einen Antrag (Drs. 17/9061) in den Bundestag eingebracht, den der Bundestag am Donnerstag erstmalig beraten hat. In ihrem Antrag fordert die SPD-Fraktion unter anderem:
- Ein Verbot, am selben Tag GKV-Leistungen und IGeL bei einer/em Patientin/en abzurechnen.
- Einen verpflichtenden schriftlichen Behandlungsvertrag, eine schriftliche Rechnung sowie eine umfassende Informationspflicht des Arztes.
- Eine Zahlungsverpflichtung der/s Patientin/en bei Formverstößen soll ausgeschlossen werden.
- Der IGeL-Katalog muss in der Praxis ausgehängt werden mit Informationen, warum die Leistungen nicht im GKV-Leistungskatalog enthalten sind.
- Die GKV soll zu umfassender Aufklärung der Versicherten verpflichtet werden.
- Regelmäßige Berichte über IGeL sollen an die Bundesregierung gehen.
- Vertragsärzte sollen den überwiegenden Anteil ihrer Arbeitszeit für die Behandlung von Versicherten der GKV mit Kassenleistungen verwenden.