Am Donnerstag hat der Bundestag in erster Lesung über das Beschäftigungsduldungsgesetz beraten.

Es gibt in Deutschland viele Menschen, die zwar keinen Schutzstatus erhalten haben, aber dennoch im Land geduldet sind – aus ganz verschiedenen Gründen. Sie wollen arbeiten und sich einbringen, die Sprache lernen und sich integrieren. Manche stecken mitten in der Aus-bildung oder dem Beruf. Unternehmen und Kollegen engagieren sich bei der Integration der neuen Kollegen.

„Es ist daher nicht sinnvoll, wenn wir mit viel Aufwand ausländische Fachkräfte anwerben und fit für den deutschen Arbeitsmarkt machen, während gleichzeitig gut integrierte und qualifizierte Geflüchtete unser Land wieder verlassen müssen“, sagt SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles. Wer bereits geduldet ist, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat und gut integriert ist, soll die Chance bekommen, in Deutschland zu bleiben.

Nahles: „Mit dem Duldungsgesetz schaffen wir Perspektiven für gut integrierte Geduldete, damit nicht die Falschen abgeschoben werden.“

Qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf 

An eine neu geschaffene 30-monatige Beschäftigungsduldung soll sich in Zukunft die Möglichkeit anschließen, einen Aufenthaltstitel zu erwerben. Die bisherige Frist von acht Jahren wird so deutlich verkürzt. Für den Erhalt einer solchen Duldung müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Geduldeten müssen seit eineinhalb Jahren mit mindestens 35 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig versichert sein, hinreichend gut deutsch sprechen (Sprachniveau A2) und ihren eigenen Lebensunterhalt seit zwölf Monaten gesichert haben und weiterhin sichern können. Zudem müssen sie seit zwölf Monaten geduldet sein.

Außerdem schafft die SPD-Fraktion die Voraussetzung, jungen, gut integrierten Geduldeten Bleibeperspektiven durch Bildung zu eröffnen. So werden die Regelungen für die Ausbildungsduldung („3+2-Regelung“) klarer gefasst. Künftig kann eine Duldung sieben Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt und sechs Monate vorher erteilt werden, wenn ein Ausbildungsvertrag vorliegt. Die Beschäftigungserlaubnis erteilt die Ausländerbehörde künftig automatisch.

Auch bei Helferausbildungen kann in Zukunft eine Ausbildungsduldung erteilt werden, solange sich eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf anschließt und hierfür eine Ausbildungszusage vorliegt.

Das Vorhaben soll parallel zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz noch vor der parlamentari-schen Sommerpause verabschiedet werden. Damit bekennt sich die SPD-Fraktion zu denen, die bereits gut integriert sind und legt ein Fundament für den zukünftigen wirtschaftlichen Er-folg des Landes. Denn Deutschland braucht zusätzliche Fachkräfte, um wirtschaftlich stark zu bleiben – und davon profitieren alle.

Das Wichtigste zusammengefasst:

Die SPD-Fraktion hat sich gegen die Union durchge-setzt: Wer bereits als Geflüchteter geduldet ist, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz hat und gut integriert ist, soll die Chance bekommen, in Deutschland zu bleiben. Deshalb schafft das neue Beschäftigungsduldungsgesetz Bleibeperspektiven für Erwerbstätige und Auszubildende.

Luis Francke