Lothar Binding, finanzpolitischer Sprecher
Nach dem Bundesverfassungsgericht hat nun auch der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz bestätigt, dass die sogenannten Steuerdaten-CDs im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren verwertet werden dürfen. Bis zur weltweiten Durchsetzung eines automatischen Informationsaustausches in Steuersachen bleibt die Nutzung solcher Daten ein wichtiges Instrument der Steuer- und Strafverfolgungsbehörden – im Interesse der Steuergerechtigkeit.
„Das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die sogenannten Steuerdaten-CDs zur Strafverfolgung mutmaßlicher Steuerhinterzieher genutzt werden dürfen. Das Gericht folgt damit dem Bundesverfassungsgericht, das bereits im November 2010 die Verwertung solcher Daten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zuließ. Auch dieses Urteil ist ein Sieg – für die ehrlichen Steuerzahler ebenso wie für die Steuer- und Strafverfolgungsbehörden.
Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz bestätigt, dass die Verwertung dieser Daten verfassungsrechtlich geboten ist. Sie dient der Durchsetzung einer gleichmäßigen Besteuerung und der wirksamen Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Dennoch werden die Länder auch in Zukunft jedes einzelne Datenangebot sorgfältig auf Wertigkeit prüfen und einen Erwerb rechtlich abwägen.
Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist ein funktionierender automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. Bis dieser weltweit durchgesetzt ist, bleibt der Erwerb von Daten über mutmaßliche Steuerstraftäter ein wirksames Instrument der zuständigen Behörden."