Dieser Bundesregierung sind die sozialen Belange der Studierenden offenbar gleichgültig. Im neuen Jahressteuergesetz 2013 wurde eine Neuregelung beschlossen, wodurch Studentenwerke für ihre Mensen und Cafeteria-Betriebe nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit werden können. Das würde Preiserhöhungen für die Studierenden bedeuten.
Auf eine Anfrage erklärte das Bundesfinanzministerium, dass eine Essensversorgung nicht mehr als Leistung der sozialen Fürsorge und sozialen Sicherheit gelte und entsprechend nach EU-Recht besteuert werden müsse.
Die Bundesregierung darf das jedoch nicht einfach hinnehmen und die betroffenen sozialen Einrichtungen und Verbände wie auch die Studentenwerke im Regen stehen lassen. Das Umsatzsteuergesetz muss noch vom Bundesrat beraten werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, eine Regelung zugunsten der Studierenden zu finden. Entweder es wird die weitere Steuerfreistellung klargestellt und dafür auch ein Konflikt mit der EU riskiert. Oder, falls alle Stricke reißen, müssen die Studentenwerke eine Kompensation erhalten, damit sie das Essen weiterhin günstig anbieten können.