Am Donnerstag hat der Bundestag in 2./3. Lesung einen Gesetzentwurf zu Stärkung der Rechte intergeschlechtlicher Menschen beschlossen.

Bei der Registrierung des Geschlechts bei der Geburt im Geburtenregister musste bisher „männlich“ und „weiblich“ bzw. keine Angabe (wenn ein Kind keinem der beiden Geschlechter zugeordnet werden kann) stehen. Das ist verfassungswidrig. So stellte es das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr fest.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird der Eintrag in das Geburtenregister neu geregelt, sodass zukünftig die Möglichkeit besteht, neben keiner Angabe, „männlich“ und „weiblich“ auch „divers“ anzugeben.

Im parlamentarischen Verfahren konnte die SPD-Fraktion durchsetzen, dass Eltern nicht auf die Angabe divers oder keine Angabe beschränkt sind, sondern auch männlich oder weiblich als Geschlecht eintragen lassen können. Durch die Wahlmöglichkeit wird ein Zwangsouting intergeschlechtlicher Kinder vermieden.

Intergeschlechtliche Menschen haben zukünftig nach Vollendung des 14. Lebensjahres die Möglichkeit, die Zuordnung im Geburtseintrag und gegebenenfalls auch den Vornamen mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters frei selbst zu bestimmen. Dafür wird grundsätzlich die Vorlage eines einfachen ärztlichen Attestes, zum Beispiel eines entsprechenden Vermerkes über eine Vorsorgeuntersuchung im Kinder-Untersuchungsheft oder eines (auch älteren) Arztbriefes genügen.

Die SPD-Fraktion konnte im Verfahren ebenso durchsetzen, dass in bestimmten Fällen, in denen aufgrund einer früheren medizinischen Behandlung die Vorlage eines ärztlichen Attestes faktisch nicht möglich ist oder eine erneute Untersuchung eine unzumutbare Härte darstellen würde, die Abgabe einer eidesstaatlichen Versicherung möglich ist.