Joachim Poß begrüßt es, wenn die EU-Kommission sich jetzt in einer breiten Initiative für eine fairere und weniger verzerrende Unternehmensbesteuerung in Europa einsetzen will. Und für Irland gilt: Einen Zinsnachlass für die EU-Notkredite darf es nur bei höheren irischen Unternehmenssteuern geben.

 

Für die Forderung der irischen Regierung, die Zinsen auf die EU-Notkredite für Irland abzusenken, spricht sehr viel. Die finanzielle Lage Irlands ist extrem angespannt, so dass die europäischen Partner gut beraten wären, Irland hier etwas entgegen zu kommen.

 

Es ist allerdings nach wie vor völlig unakzeptabel, dass Irland nicht bereit ist, seine im EU-Vergleich viel zu niedrige Körperschaftssteuer auf ein Niveau anzuheben, das Steuerdumping zu Gunsten Irlands für die Zukunft ausschließt.

 

Wenn Irland nicht von sich aus eine Anhebung seiner Unternehmenssteuern durchführt, dann müssen die europäischen Partner ein Entgegenkommen in der Zinsfrage mit einem irischen Entgegenkommen in der Steuerfrage zwingend verknüpfen: Einen Zinsnachlass darf es nur bei höheren irischen Unternehmenssteuern geben.

 

Das muss die Marschroute von Frau Merkel und ihren europäischen Partnern gegenüber Irland sein; man darf sich hier nicht beirren lassen. Es geht um eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Unternehmensbesteuerung in ganz Europa.

 

Wenn die EU-Kommission sich jetzt in einer breiten Initiative für eine zwischen den Staaten fairere und weniger verzerrende Unternehmensbesteuerung in Europa einsetzen will, dann ist das richtig und überfällig. Es ist zu begrüßen, dass die Frage der Unternehmensbesteuerung auf europäischer Ebene offenbar endlich den Stellenwert erhält, der ihr schon seit langem gebührt. Schon lange müsste die europäische Koordinierung der nationalen Steuerpolitiken vor allem im Bereich der Unternehmensbesteuerung viel weiter sein, um überzogenen und unfairen Steuerwettbewerb mit seinen schädlichen ökonomischen und sonstigen Konsequenzen endlich zu beenden.