Die SPD hat in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses beantragt, dass ein Gesetzentwurf sofort vorgelegt wird, um die Mittel aus der Insolvenzgeldumlage in den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) für 2011 zu übertragen. Das hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition abgelehnt, was gleich doppelt schlecht ist, erklären Bettina Hagedorn und Gabriele Lösekrug-Möller.

 

Die SPD hat in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses beantragt, dass ein Gesetzentwurf sofort vorgelegt wird, um die Mittel aus der Insolvenzgeldumlage in den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) für 2011 zu übertragen. Das hat die schwarz-gelbe Regierungskoalition abgelehnt, was gleich doppelt schlecht ist: Einerseits erhöht sie damit den 2011 entstehenden Darlehensbedarf der BA um über 1,1 Milliarden Euro auf 5,4 Milliarden Euro, andererseits gewährt sie den Arbeitgebern keinen Vertrauensschutz beim seriösen Umgang mit ihren Beitragszahlungen und belastet 2011 auch die Arbeitnehmer im Rahmen der paritätischen Finanzierung zur Hälfte an der erneuten Aufbringung der 1,1 Milliarden Euro.

 

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers für die vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben. Das Insolvenzgeld wird durch die Insolvenzgeldumlage finanziert, die von allen Arbeitgebern unabhängig von Größe, Branche und Ertragslage des Betriebes zu entrichten ist. Die finanziellen Mittel werden von der Bundesagentur für Arbeit vereinnahmt und von dieser im Leistungsfall an die betroffenen Arbeitnehmer ausgezahlt.

 

Im Ergebnis bedeutet das Vorgehen der schwarz-gelben Koalition einen Vertrauensverlust bei Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, die eine Insolvenzgeldumlage doppelt erbringen sollen, um die Nettokreditaufnahme der Regierung 2010 zu senken. Dieses Vorgehen belastet die Bundesagentur für Arbeit und den Faktor Arbeit, denn es verschärft den Druck auf die Höhe des Arbeitslosenversicherungsbeitrages, der zum
1. Januar 2011 ohnehin um 0,2 Prozent auf drei Prozent steigt.

 

Im Ergebnis bedeutet dies auch, dass die von den Arbeitgebern aufgebrachten Finanzmittel im allgemeinen Bundeshaushalt vereinnahmt werden und für Insolvenzfälle in 2011 nicht mehr zur Verfügung stehen. Denn: Gleichzeitig ist geplant, auf dem Verordnungswege den Umlagesatz für das Insolvenzgeld im Jahr 2011 auf 0,0 Prozent festzusetzen. Die zuvor geleerte Insolvenzgeld-Kasse bliebe damit leer. Dies wiederum hätte zur Folge, dass Insolvenzfälle in 2011 aus den allgemeinen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanzierten Beitragseinnahmen zu bestreiten wären. Das ist das Gegenteil von einer Politik, die sich zum Ziel setzt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten.

 

Nach dem in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses gestellten Antrag der SPD (A-Drs. 17/2842) muss in dem vorzulegenden Gesetzentwurf gewährleistet sein, dass § 434u SGB III (in der Neufassung durch das Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz) mit der Maßgabe Anwendung findet, dass zum Jahresende 2010 nicht verausgabte Mittel aus der durch die Arbeitgeber nach § 358 SGB III ff. finanzierten Insolvenzgeld-Umlage bei der Bestimmung der Höhe des Zuschusses an die BA außer Ansatz bleiben und auf das Jahr 2011 übertragen werden. Diesen Antrag lehnte Schwarz-Gelb bedauerlicherweise ab.