Fast zwei Millionen bezahlbare Wohnungen fehlen in deutschen Großstädten. Auch außerhalb von Ballungsräumen ist der Wohnraum für Familien, Alleinerziehende, Rentner und Studierende knapp und die Preise steigen. Mehr als vierzig Prozent der Haushalte in den Großstädten geben inzwischen mehr als ein Drittel ihres Haushaltseinkommens für die Miete aus.
Die Wohnungsfrage betrifft die grundlegenden Lebensbedingungen und das soziale Miteinander in der Gesellschaft. Es bedarf einer solidarischen Antwort, die den Einzelnen nicht schutzlos den Mietspekulanten und der Konkurrenz um knappen Wohnraum aussetzt.
Bezahlbares Wohnen ist deshalb ein sozialdemokratisches Kernprojekt des Koalitionsver-trages. Die Koalition wird gegen die massive Kostenexplosion auf dem Wohnungsmarkt vorgehen. Zwei Aspekte stehen jetzt dabei im Vordergrund: eine umfassende Wohnraumoffensive und ein starkes Mietrecht. Noch vor der Sommerpause werden die Koalitionsfraktionen erste Gesetze dazu auf den Weg bringen. Darauf haben sich am Montag die Geschäftsführenden Fraktionsvorstände von SPD- und CDU/CSU per Beschluss geeinigt.
Der Bund übernimmt demnach weiterhin Verantwortung für den sozialen Wohnungsbau. 2 Milliarden Euro werden zusätzlich in die Förderung von bezahlbarem Wohnen investiert. Die erforderliche Grundgesetzänderung hat die Bundesregierung bereits am 2. Mai auf den Weg gebracht. Damit ist dauerhaft der Weg für Investitionen des Bundes frei.
Mit dem Baukindergeld und der steuerlichen Sonderabschreibung für bezahlbaren Wohnungsneubau stoßen SPD- und Unionsfraktion noch vor dem Sommer zwei weitere Maßnahmen zur Förderung von Wohnungsneubau an. Junge Familien werden beim Erwerb von Wohneigentum unterstützt und der Bau von bezahlbaren Mietwohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt gefördert.
Besserer Schutz für Mieterinnen und Mieter
Auf Druck der SPD-Fraktion bringt die Koalition noch vor dem Sommer ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter und der Begrenzung von Mieterhöhungen nach Modernisierung auf den Weg.
Mit einer gesetzlichen Auskunftspflicht werden Vermieter zur Offenlegung der Vormiete verpflichtet. Das schafft mehr Transparenz, legt rechtlich unzulässige Mieterhöhungen bei Neuvermietung offen und ermöglicht Mieterinnen und Mieter ihre Rechte besser wahrzunehmen.
Die so genannte Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten auf die Miete soll von elf auf acht Prozent abgesenkt werden. Außerdem soll es eine Höchstgrenze für Mieterhöhungen nach Modernisierung geben. Gezieltes „Herausmodernisieren“ wird sanktioniert.
Damit schützt die Koalition Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mietsteigerungen und vor Verdrängung.