Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!

Jetzt wird wieder debattiert, und zwar über ein Thema, das uns alle zentral berührt; denn eine verlässliche Altersversorgung ist Kernversprechen unseres Sozialstaats. Für eine Stärkung der Alterssicherung haben wir in dieser Wahlperiode bereits wesentliche Gesetze verabschiedet. Jetzt kommen zwei weitere. Erstens beenden wir die unterschiedliche Rentenberechnung in Ost und West. Zweitens verbessern wir die Absicherung bei Erwerbsminderung. Dafür bitte ich um Ihre Zustimmung.

27 Jahre nach der deutschen Einheit scheint es doch wie aus der Zeit gefallen, dass die Renten bundesweit noch nicht einheitlich berechnet werden. Besonders in Berlin wird das deutlich: Wenn der Arbeitgeber in Friedrichshain sitzt, gilt der Rentenwert Ost. Geht man über die Brücke nach Kreuzberg, gilt der Rentenwert West. – Aber auch aus der Perspektive aller anderen Bundesländer zeigt sich, dass es Zeit ist für eine einheitliche Rentenberechnung in Ost und West.

Der Rentenwert Ost nähert sich immer mehr dem Rentenwert West. Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2017 kommt die Angleichung einen Riesenschritt voran. Der Rentenwert Ost steigt von 94,1 Prozent auf 95,7 Prozent des Westwertes. Nur zur Erinnerung: 1992 sind wir mit 62,3 Prozent gestartet.

Ich glaube, manche vergessen, welchen Weg wir hinter uns haben.

Meine Damen und Herren, wegen der unterschiedlichen Lohnentwicklung in Ost und West wurden mit der Rentenüberleitung unterschiedliche Berechnungsgrößen eingeführt. Die deutlich geringeren Löhne im Osten sollten sich nicht auf Dauer nachteilig auf die Renten im Osten auswirken. Wenn sich der Rentenwert Ost an den Rentenwert West annähert, bedeutet das also, dass sich die Verdienste in Ost und West angleichen. Das ist ein gutes Zeichen, meine Damen und Herren.

Wir wissen, dass das Lohnniveau in vielen Branchen mit Tarifverträgen bereits einheitlich ist. Da ist es auch Zeit für eine einheitliche Rente. Es bleibt dabei: Gute Löhne und eine hohe Tarifbindung sind Voraussetzung für gute Lebensverhältnisse und eine gute Rente, und zwar in Ost und West, wenn wir diesen Unterschied überhaupt noch machen wollen. Dafür setzen wir uns heute ein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ost und West gibt es jedes Jahr mehr als 170 000 Menschen, die wegen einer Krankheit oder eines Unfalls vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden oder nur noch eingeschränkt arbeiten können. Diese Menschen sind besonders auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Schon 2014 konnten wir die Leistungen durch das Rentenpaket spürbar verbessern. Jetzt erhöhen wir die zukünftigen Erwerbsminderungsrenten noch einmal deutlich; denn der Anteil der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner, die zusätzlich auf Grundsicherung angewiesen sind, liegt deutlich höher als bei den Altersrenten. Wir verlängern die Zurechnungszeit für künftige Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner ein weiteres Mal: stufenweise von 62 auf 65 Jahre. Dadurch erwarten wir eine Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten um durchschnittlich 7 Prozent. Wir stärken also den Grundsatz „Wer hart gearbeitet hat und nach Unfall oder Krankheit nicht oder nur noch eingeschränkt weitermachen kann, muss sich auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft verlassen können“. Dafür sorgen wir mit diesem Gesetz.

Wir haben in dieser Wahlperiode wichtige Verbesserungen im Bereich der Rente umgesetzt. Heute vollenden wir die Renteneinheit in unserem Land und verbessern die Absicherung bei Erwerbsminderung noch einmal deutlich. Wenn wir zurückblicken, können wir sehen, dass wir gemeinsam viel erreicht haben für eine starke Alterssicherung in unserem Land, und darüber bin ich sehr froh.

Erlauben Sie mir, diesem Dank noch ein ganz persönliches Dankeschön anzufügen. Dies ist nämlich meine letzte Gelegenheit, hier im Bundestag Danke zu sagen. Ich stelle ein Riesendankeschön in den Raum. Möge sich jede und jeder davon so viel nehmen, wie ihr oder ihm gebührt. Ich verdoppele das dann. Vielen Dank.