Die Richtlinie zielt auf die zivil- und aufsichtsrechtliche Kreditwürdigkeitsprüfung. Doch vor allem die Kreditvergabe bei altersgerechtem Umbau, bei Renovierungen und die Frage der künftigen Kreditfähigkeit hatten in der Praxis zu Umsetzungsschwierigkeiten geführt. Denn Banken hatten wegen vermeintlicher Unklarheiten im Gesetz oft jungen Familien, befristet Angestellten und Senioren keine Kredite mehr gegeben.

Mit einem von der Koalition am Donnerstag neu eingebrachten Gesetzentwurf soll die Umsetzung dieser Richtlinie nun präzisiert werden (Drs. 18/10935).

Wie von der SPD-Bundestagsfraktion gefordert, sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass bei den Sicherheiten für ein Darlehen Wertsteigerungen von Immobilien uneingeschränkt berücksichtigt werden dürfen, wenn das Darlehen dem Bau oder der Sanierung der Immobilie dient. Banken haben nun Rechtssicherheit.