Finanzen der Kommunen sichern
Wir haben die Kommunen in allen Jahren als Regierungsfraktion massiv finanziell unterstützt. Nachdem der Bund die Kosten der Grundsicherung im Alter vollständig übernommen hat, haben wir eine dauerhafte Entlastung der Städte und Gemeinden in Höhe von fünf Milliarden Euro jährlich ab 2018 durchgesetzt. Diesen Weg haben wir in dieser Wahlperiode fortgesetzt.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart und im Deutschen Bundestag umgesetzt, dass die wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen – die Gewerbe- und die Grundsteuer – erhalten bleiben. Die Einnahmen aus der Grundsteuer von 15 Milliarden Euro jährlich haben wir gesichert, indem wir die Steuer nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts reformiert und durch eine Änderung des Grundgesetzes verfassungskonform ausgestaltet haben. Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene ab 2025 am Wert der Grundstücke und der darauf stehenden Gebäude orientieren. Das kommunale Hebesatzrecht wird beibehalten. Vor Ort wird über die Höhe der Grundsteuer entschieden. Wir stärken die kommunale Selbstverwaltung, indem Kommunen künftig gesonderte Hebesätze zur Mobilisierung von unbebauten, aber baureifen Grundstücken zum Zwecke des Wohnungsbaus oder der Stadtentwicklung erheben können (Grundsteuer C).
Um Städte und Gemeinden von flüchtlingsbedingten Kosten zu entlasten, erhalten die Länder und Kommunen für die Jahre 2019 bis 2021 knapp elf Milliarden Euro – deutlich mehr als im Koalitionsvertrag vereinbart.
Während der Corona-Krise werden die kommunalen Haushalte durch einbrechende Einnahmen und steigende Ausgaben herausgefordert. Um die bedeutenden Ausfälle bei der Gewerbesteuer auszugleichen, wurden 2020 die Mindereinnahmen hälftig von Bund und Ländern ausgeglichen. Das waren rund 6,1 Milliarden Euro vom Bund. Wir haben dazu das Grundgesetz so geändert, dass das Geld auch tatsächlich bei den Kommunen ankommt. Zudem haben wir durchgesetzt, dass der Bund einen höheren Anteil an den Sozialausgaben der Kommunen übernimmt. Jedes Jahr stehen den kommunalen Haushalten damit rund 3,4 Milliarden Euro mehr für dringend benötigte Investitionen in Schulen, Kitas, Straßen, Kultur- und Sporteinrichtungen zur Verfügung.
Wir haben die Initiative von Bundesfinanzminister Olaf Scholz begrüßt, die besonders hoch verschuldeten Kommunen in Deutschland einmalig durch einen Altschuldenschnitt zu entlasten. Die meisten der rund 2.500 Kommunen in Deutschland sind überwiegend unverschuldet durch massive Strukturveränderungen in diese Lage geraten. Obwohl das Thema sowohl im Koalitionsvertrag als auch in der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eine wichtige Rolle gespielt hat, verweigerte der Koalitionspartner bis zum Schluss eine Lösung. Wir werden die Altschuldenfrage weiter auf der politischen Tagesordnung halten.
Infrastrukturen verbessern
Die Investitionskraft der Kommunen haben wir zusätzlich zu den bestehenden Investitionsprogrammen für finanzschwache Kommunen gestärkt. Wir investieren Milliarden in die Qualität von Kindertagesstätten, die digitale Ausstattung von Schulen, den sozialen Wohnungsbau, Sportstätten, Kinos und den öffentlichen Personennahverkehr. Um diese Investitionen des Bundes aufzustocken und dauerhaft möglich zu machen, haben wir das Grundgesetz geändert.
Mit dem neuen Investitionsfonds „Digitale Infrastruktur“ erschließen wir den flächendeckenden Ausbau von Gigabitnetzen auf Glasfaserbasis in ländlichen Gebieten. Außerdem werden 32.000 Schulen, 7.000 Gewerbegebiete und 1.700 Krankenhäuser an das Glasfasernetz angeschlossen. Die immer noch existierenden rund 5.000 Funklöcher sollen beseitigt werden. Um die Digitalisierung mit und für die Menschen vor Ort zu gestalten, fördern wir „Smart Cities“ als bundesweite Modellprojekte. So können die Akteure vor Ort nachhaltige, integrative und gemeinwohlorientierte Smart-City-Ansätze ausprobieren.
Parks und andere Grünanlagen sind den Folgen des Klimawandels ausgesetzt, etwa sommerlicher Trockenheit. Gleichzeitig verringern sie im Sommer die Hitze in der Stadt und sorgen dafür, dass Wasser bei extremem Regen schnell versickert. Für die Finanzierung von Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung in Landschaftsgärten sowie Park- und Grünanlagen stellen wir über 100 Millionen Euro zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützen wir mit der Kommunalrichtlinie kommunale Akteur:innen dabei, Treibhausgasemissionen zu senken. Die positiven Effekte gehen weit über den Klimaschutz hinaus: Sie steigern die Lebensqualität und entlasten die kommunalen Haushalte durch sinkende Energiekosten. Klimafreundliche Investitionen kurbeln die regionale Wertschöpfung an.
Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 sollen zusätzliche Mittel in Höhe von 900 Millionen Euro allein für den Radverkehr bis 2023 bereitstellt werden. Zusammen mit den bisherigen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten in Höhe von rund 560 Millionen Euro (2020 bis 2023) ergeben sich insgesamt rund 1,46 Milliarden Euro für die Förderung des Radverkehrs und den Ausbau der Radinfrastruktur bis 2023.
Wandel der Innenstädte begleiten
Innenstädte, Stadtteilzentren und ländliche Ortskerne sind Wirtschaftsorte, Freizeit-, Kultur-, Erlebnis- und Begegnungsräume, Visitenkarten und oft auch Tourismusmagneten. Doch seit einiger Zeit befinden sich die Innenstädte in einem Strukturwandel, der sich mit der Corona-Pandemie rasant beschleunigt hat.
Unser wichtigstes Instrument zur Stadtentwicklung ist seit 50 Jahren die Städtebauförderung. Wir haben die Städtebauförderung weiterentwickelt, sie umweltgerechter, einfacher und flexibler gestaltet – seit dieser Legislaturperiode auf dem Rekordniveau von 790 Millionen Euro pro Jahr. Heute ist die Förderung darauf ausgerichtet, Stadt- und Ortskerne lebendig zu gestalten. Nicht nur das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ist mit 300 Millionen Euro für die Bewältigung der Herausforderungen in den Innenstädten von großer Bedeutung. Auch werden Modellprojekte finanziert, mit denen die Kommunen, Stadtplaner:innen und Gewerbetreibenden zukunftsfähige und praxisnahe Konzepte für Innenstädte entwickeln und in Reallaboren erproben können. Kinos in ländlichen Regionen werden mit einem eigenen Förderprogramm unterstützt. Um das innerstädtische Geschehen mit neuen Impulsen nach der Corona-Krise wieder mit Leben zu erfüllen, haben wir zusätzliche Mittel in Millionenhöhe mobilisiert, um den Kommunen wirksam und unkompliziert zu helfen.
Fachleute schätzen, dass es in Deutschland rund 1,3 Millionen Kulturdenkmäler und darunter 46 UNESCO-Welterbestätten gibt: von Einzeldenkmälern bis zu ganzen historischen Stadtkernen. Ein Drittel davon gilt als gefährdet oder dringend sanierungsbedürftig. Neben Ländern und Gemeinden hilft auch der Bund, dieses kulturelle Erbe zu erhalten. Mit den neuen Denkmalschutz-Sonderprogrammen haben wir insgesamt rund 330 Millionen Euro investiert. Damit konnte der Bund dringende Sanierungsarbeiten an fast 2.100 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglichen.
Handlungsstarke Kommunen
Eine traditionelle Stärke Deutschlands ist die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur und Selbstverwaltung. Städte, Gemeinden und Kommunen sind „Expertinnen“ zur Schaffung guter Lebensverhältnisse vor Ort. Deshalb haben wir ihre Handlungsmöglichkeiten erweitert – beispielsweise bei der Regelung der örtlichen Personenbeförderung. So können Kommunen künftig im Bereich des Mietwagengewerbes erstmals soziale Standards zum Schutz der Beschäftigten sowie ökologische Standards definieren. Auch können sie entscheiden, ob sie Geschäftsmodelle wie Uber in ihrem Bereich möglich machen möchten.
Mit der Novelle des Baugesetzbuches haben wir die Instrumente der Kommunen zur Mobilisierung von Bauland und zum Schutz von Mieter:innen gestärkt. Zur Begrenzung der explodierenden Bodenpreise verbessern wir die Vorkaufsrechte der Kommunen, ermöglichen die Nutzung von Brachflächen in der Stadt und verstärken die Handlungsmöglichkeiten, um gegen Schrottimmobilien vorzugehen. Wir haben bessere Rahmenbedingungen für mehr sozialen Wohnungsbau geschaffen und erleichtern den Ausbau von ungenutzten Dachgeschossen zur Schaffung von mehr Wohnraum.
Strukturschwache Regionen fördern
Wir haben im Koalitionsvertrag erreicht, dass das verfassungsrechtliche Gebot, überall in Deutschland gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen, in dieser Legislaturperiode konkret mit Leben gefüllt wird. Denn wirtschaftliche Innovation und sozialer Zusammenhalt kommen aus Städten aller Größenordnungen. Unzählige „Hidden Champions“ sind in ländlichen Regionen zu Hause, aber ebenso auch ein drastischer Mangel an Arbeitsplätzen und wirtschaftlichen Potenzialen. Wir hängen keine Region ab. Unser Ziel ist es, eine gute öffentliche Daseinsvorsorge in allen Regionen und möglichst gleiche Entwicklungschancen sicherzustellen.
Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ hatte dazu Mitte 2019 Empfehlungen vorgelegt, an denen wir uns orientiert haben. Als ein wesentliches Ergebnis ist seit Januar 2020 ein neues gesamtdeutsches Fördersystem für strukturschwache Regionen geschaffen worden. Die Regionalförderprogramme des Bundes wurden dadurch gebündelt, das Volumen erhöht und Schwerpunkte, die bislang auf die neuen Länder zugeschnitten waren, auf ganz Deutschland ausgeweitet. Kein Landstrich darf durch die Corona-Krise oder den Strukturwandel abgehängt werden.
Die Mittel für Programme wie die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) haben wir nochmals deutlich gestärkt. Dies betrifft die Förderung von Existenzgründungen, die außeruniversitäre Forschung, die Investorenwerbung im Ausland sowie die überbetrieblichen Bildungsstätten des Mittelstands. Im Jahr 2021 ist die GRW von Seiten des Bundes mit insgesamt über 918 Millionen Euro an Fördermitteln ausgestattet.
Außerdem wird die Förderpräferenz zugunsten strukturschwacher Regionen im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) von fünf auf zehn Prozent verdoppelt. Auch das neue Investitionszuschussprogramm Digitaler Mittelstand wird eine Förderpräferenz von zehn Prozent zugunsten strukturschwacher Regionen haben. Dabei handelt es sich um die beiden bedeutendsten Förderprogramme des Bundeswirtschaftsministeriums, bei denen regional unterschiedliche Fördersätze angewendet werden. Zudem werden bei EXIST – dem wichtigsten Förderprogramm für Existenzgründungen – künftig 45 Prozent der Mittel in strukturschwache Regionen fließen. Damit liegt die Förderintensität hier rund 30 Prozent über der Förderintensität anderer Regionen. Gleichzeitig wurden die Mittel für EXIST ab 2020 von rund 80 auf knapp 105 Millionen Euro erhöht.
Der Bund hat sich verpflichtet, in strukturschwachen Regionen binnen zehn Jahren mindestens 5.000 neue Stellen in Bundeseinrichtungen zu schaffen.