Gute Kindertagesbetreuung

In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland mehr als 400.000 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entstanden. Allerdings gibt es enorme Qualitätsunterschiede zwischen den Bundesländern. Mit dem Gute-Kita-Gesetz helfen wir dabei, die Unterschiede auszugleichen: Dabei stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn Handlungsfeldern zur Verfügung: Wo auch immer die Länder Bedarf sehen, können sie für mehr Qualität sorgen – etwa für einen guten Betreuungsschlüssel, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume.

Darüber hinaus soll jedes Kind überall in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern die beste Betreuung bekommen. Deshalb werden insbesondere Familien mit geringem Einkommen bei den Beiträgen für die Kinderbetreuung entlastet. Bis 2022 stellt der Bund den Ländern 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Im Rahmen des Konjunkturpakets stellen wir eine weitere Milliarde Euro zusätzlich für den Ausbau der Kindertagesbetreuung bereit. Die Mittel können für neue Betreuungsplätze oder auch für Umbaumaßnahmen und Investitionen in die Ausstattung von Kitas und in der Kindertagespflege genutzt werden.

Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Vom ersten Geburtstag bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert bislang nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb oft vor dem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihre Kinder?

Das soll sich ändern: Wir wollen, dass Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz bekommen. Damit die Länder und Gemeinden ein solches Angebot bereitstellen können, hält der Bund bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in Ganztagsschul- und Betreuungsangebote bereit. Davon werden 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereits abgedeckt. Darüber hinaus ist der Bund bereit, sich auch an den laufenden Betriebskosten der Ganztagsbetreuung zu beteiligen. Unser Ziel ist es, dass eine Einigung mit den Ländern im Vermittlungsausschuss erreicht werden kann.

Höheres Kindergeld

Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Bereits zum 1. Juli 2019 wurde das Kindergeld um 10 Euro pro Monat angehoben. Außerdem stiegen die kindbezogenen steuerlichen Freibeträge entsprechend. Im Herbst 2020 und Frühjahr 2021 wurden aufgrund der Corona-Pandemie Kinderboni in Höhe von 300 Euro bzw. 150 Euro pro Kind ausgezahlt.

2020 und 2021 wurde außerdem der Grundfreibetrag erhöht, die „kalte Progression“ ausgeglichen und ab dem 1. Januar 2021 der Solidaritätszuschlag für die meisten Einkommen abgeschafft. So stärken wir Familien einmal mehr finanziell den Rücken.

Alleinerziehende dauerhaft entlastet

Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde zunächst für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt. Die Erhöhung auf 4.008 Euro galt zunächst befristet – jetzt wird diese dauerhaft gewährt.

Bekämpfung von Kinderarmut

Mit dem Starke-Familien-Gesetz unterstützen wir Familien mit geringem Einkommen. Zum 1. Juli 2019 haben wir den Kinderzuschlag erhöht, den Familien erhalten, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist. Es bleibt mehr Geld in den Familien, weil bei steigendem Einkommen mehr als bisher vom Kinderzuschlag übrigbleibt. Auch Alleinerziehende werden besser unterstützt. Den Kinderzuschlag gibt es jetzt auch dann, wenn die Kinder Unterhaltsvorschuss oder Unterhaltszahlungen erhalten. Außerdem wurde der Kinderzuschlag an die Entwicklung des Existenzminimums gekoppelt und steigt damit künftig automatisch an. Zum 1. Januar 2021 ist der Kinderzuschlag von monatlich 185 Euro auf bis zu 205 Euro pro Kind gestiegen. Insgesamt haben wir die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder von 800.000 auf rund zwei Millionen erhöht.

Die Regelsätze in der Grundsicherung wurden zum 1. Januar 2021 erhöht und an die Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-Jährigen aus: Sie erhalten monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenfalls deutlich aus.

Außerdem bekommen bedürftige Kinder am Anfang des Schuljahres mehr Geld für Stifte, Hefte und Schulranzen. Die Fahrten zur Schule und die Mittagessen in Schulen und Kitas sind für sie jetzt kostenlos. Ausgaben für Nachhilfeunterricht können auch dann übernommen werden, wenn die Versetzung nicht gefährdet ist. Das alles sind wichtige Schritte in Richtung einer sozialdemokratischen Kindergrundsicherung, die allen Kindern gleiche Chancen ermöglichen soll.

Mehr Zeit für Familien

Wir haben den Weg dafür geebnet, dass sich Arbeit dem Leben besser anpassen kann. Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die Brückenteilzeit: Beschäftigte haben das Recht, ihre Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – zu reduzieren, und zwar verbunden mit der Sicherheit, danach zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Voraussetzung ist, dass sie in einem Betrieb mit mehr als 45 Beschäftigten arbeiten und dort seit mehr als sechs Monaten angestellt sind. Die Brückenteilzeit erleichtert es, Beruf und Familie zu vereinbaren.

Besseres Elterngeld

Die meisten Eltern wünschen sich mehr Zeit für ihre Kinder. Und: Sie wollen Familie und Beruf partnerschaftlich in Einklang bringen. Elterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Mit der Elterngeldreform haben wir die Leistung noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher gemacht. Damit Eltern sich Beruf und Familie flexibler aufteilen können, können sie jetzt bis zu 32 Stunden in der Woche ihrem Beruf nachgehen, ohne den Anspruch auf Elterngeld zu verlieren. Den Stundenkorridor beim Partnerschaftsbonus haben wir auf 24 bis 32 Stunden ausgedehnt. Damit können Eltern noch leichter wählen, an wie vielen Tagen sie arbeiten wollen.

Werden Kinder früh geboren, benötigen Eltern besondere Unterstützung: Für Kinder, die sechs Wochen oder früher geboren werden, gibt es jetzt einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Für Kinder, die zwei, drei oder vier Monate zu früh geboren werden, gibt es je einen zusätzlichen Elterngeldmonat.

Des Weiteren haben wir auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der aktuellen Krise dafür gesorgt, dass Eltern künftig keine Nachteile mehr beim Elterngeld haben, wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und z. B. erkranken oder in Kurzarbeit sind. Eltern sollen auch dann immer so viel Elterngeld behalten, wie sie bekommen hätten, wenn sie weiter in Teilzeit gearbeitet hätten.

Digitalisierung von Familienleistungen

Die Digitalisierung soll auch das Leben von Eltern leichter machen. Wir sorgen dafür, dass die Anträge für die wichtigsten Leistungen für Familien rund um die Geburt eines Kindes gebündelt werden können.

Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld unterstützen wir junge Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum. Der Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung wird zehn Jahre lang mit 1.200 Euro jährlich pro Kind gefördert. Das Baukindergeld wird bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gezahlt. Das Programm hatte eine Laufzeit bis zum 31. März 2021.

Entlastung von Pflegekosten

Seit Anfang 2020 müssen Kinder für ihre pflegebedürftigen Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben.

Außerdem werden pflegende Angehörige seit Januar 2021 steuerlich entlastet: Der Pauschbetrag bei Pflegegrad vier und fünf wurde fast verdoppelt, bei Pflegegrad zwei und drei wurden neue Pauschbeträge eingeführt.

Mehr Offenheit und Beratung bei Adoptionen

Jeden Tag werden in Deutschland zehn Kinder adoptiert. Kinder von einem neuen Stiefelternteil, Pflegekinder oder Kinder aus dem Ausland finden ihr dauerhaftes Zuhause in einer Familie. In den meisten Fällen ist eine der rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen (AVS) in Deutschland beteiligt. Wir haben die Struktur der Adoptionsvermittlung modernisiert: Mehr Offenheit und mehr Beratung stehen im Mittelpunkt. Familien sollen bei und nach der Adoption besser unterstützt werden. Zu diesem Zweck wurde ein Rechtsanspruch auf nachgehende Begleitung und bei Stiefkindadoptionen eine verpflichtende Beratung vor der Adoption eingeführt.

Das Wissen um die eigene Herkunft ist wesentlich für die kindliche Entwicklung. Deshalb sollen Vermittlungsstellen Adoptiveltern dabei unterstützen, ihr Kind altersgerecht darüber aufzuklären, dass es adoptiert wurde.

Das Kinderwohl muss auch bei Auslandsadoptionen im Vordergrund stehen. Unbegleitete Auslandsadoptionen sind deshalb untersagt, andere Auslandsadoptionen müssen immer durch eine AVS vermittelt werden.

Stiefkindadoption in festen Lebensgemeinschaften

Nach einem Verfassungsgerichtsurteil haben wir unverheiratete Paare in einer festen Lebensgemeinschaft bei der Stiefkindadoption mit Ehepaaren gleichgestellt. Jetzt kann in festen Lebensgemeinschaften das Kind durch die nicht-leibliche Elternperson adoptiert werden, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinsamen Kindes eheähnlich zusammenleben.

Kinder und Jugendliche besser schützen

1,1 Millionen Kinder und Jugendliche kommen aus einem belasteten Umfeld und sind auf Unterstützung angewiesen. Diese jungen Menschen haben wir mit der Reform der Kinder- und Jugendhilfe in den Fokus gerückt.

Im Kinderschutz haben wir die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren verbessert. Und auch die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes wurden neu austariert: Unter bestimmten Umständen kann ein Kind nun auch dauerhaft in einer Pflegefamilie verbleiben.

Jugendschutz online und offline

Das Internet ist aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken. Mit dem veränderten Medienverhalten ergeben sich Risiken, die von den bisher geltenden Vorschriften nicht mehr angemessen erfasst wurden. Wir haben den Jugendschutz deshalb angepasst: So sind Anbieter von Internetdiensten jetzt zu Voreinstellungen verpflichtet, die Kinder und Jugendliche vor Risiken wie Mobbing, sexualisierter Anmache, Hassrede, Tracking und finanzieller Abzocke schützen. Sie können außerdem bei Spielen oder in sozialen Netzwerken nicht mehr einfach von Fremden gefunden und angesprochen werden.

Um riskante Medien besser erkennen und bewerten zu können, sollen Eltern und pädagogische Fachkräfte mit einheitlichen und aussagekräftigen Alterskennzeichnungen eine klare Orientierungshilfe bekommen. Zur Durchsetzung der Neuregelungen soll die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden.