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Was bringt das Pflegestärkungsgesetz II?
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II schafft die Koalition mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Zudem sorgt das Gesetz für eine bessere Beratung und Pflegequalität. Lesen Sie hier, was das Gesetz im Detail bringt.
Versorgung verbessern, Wartezeiten verkürzen
Die Koalition stärkt die flächendeckende medizinische Versorgung und schafft konkrete Verbesserungen für gesetzlich Versicherte, etwa bei Facharztkonsultationen. Eine knappe Übersicht.
Auch in Zukunft gut versorgt
Ärztliche Versorgung ist in Deutschland ungleich verteilt. Die Folge: Regionale Über- oder Unterversorgung. Das Versorgungstärkungsgesetz soll das ändern. Zudem will die Koalition in Prävention und Palliativversorgung investieren.
Bessere Unterstützung am Lebensende
Die Koalition will durch Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung ein flächendeckendes Angebot für sterbende und schwerstkranke Menschen verwirklichen. Geeignete Maßnahmen soll ein Gesetz regeln.
Medizinische Versorgung und Patientenrechte stärken
Die Koalition sichert auch in ländlichen Regionen die flächendeckende Versorgung durch Arztpraxen. Terminservicestellen sollen Facharzttermine innerhalb von vier Wochen vereinbaren.
Medizinische Versorgung flächendeckend sichern
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Regierung zur Stärkung der gesundheitlichen Versorgung in 1. Lesung beraten. Damit setzt die Koalition einen weiteren Baustein des Koalitionsvertrages um.
Pille danach rezeptfrei
Endlich wird die „Pille danach“ für Frauen und Mädchen auch in Deutschland aus der Rezeptpflicht entlassen. Das hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag beschlossen. Hier die Details.
Für eine gute und menschenwürdige Pflege
Fast 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung stärkt die Koalition in einem ersten Reformschritt die Pflege. Davon profitieren Pflegebedürftige, Angehörige und Beschäftigte.
Leistungen in der Pflege verbessern
Der Bundestag hat in 1. Lesung einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform beraten. Das Gesetz soll das Pflegesystem stärken und die Leistungen in der Pflege erhöhen. Die SPD-Fraktion hat dazu ein Faltblatt erstellt.
Koalition stärkt hausärztliche Versorgung
Hausärztinnen und Hausärzte werden von dem Koalitions-Gesetzentwurf, den der Bundestag am 20. Februar 2014 beschlossen hat, profitieren. Außerdem wird das Preismoratorium für patentgeschützte Arzneimittel bis Ende 2017 verlängert, um die Ausgaben der Krankenversicherungen zu dämpfen.
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