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Abwahl von AfD-Vorsitzenden von Bundestagsausschüssen ist rechtmäßig
Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine klare Entscheidung getroffen. Die Abwahl von AfD-Ausschussvorsitzenden war zulässig. Sie wurde notwendig, um die Würde des Hauses zu schützen, denn im Deutschen Bundestag ist kein Platz für rechtsradikale Hetze. Das Bundesverfassungsrecht stellte zudem klar: Es gibt kein Ernennungsrecht.Mit Intransparenz muss jetzt Schluss sein
Nach jahrelangen eindringlichen Forderungen nach schärferen Transparenzregeln gegenüber unserem Koalitionspartner bekommen Bundestag und Bundesregierung nun endlich ein verpflichtendes Lobbyregister.U-Ausschuss zur NSA-Affäre legt los
Alle Fraktionen des Bundestages setzen gemeinsam einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre ein. Zu klären gilt: Wer wusste wann was über wen? Und wie kann man die Deutschen besser vor Spionage schützen?
Verfassungsgericht bestätigt SPD
Kanzlerin Merkel wollte das Wahlrecht für Machtpolitik missbrauchen, sagt SPD-Fraktionschef Steinmeier. "Es ist gut, dass dieser Versuch gescheitert ist."
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