Der Paragraf 218, der das Abtreibungsrecht regelt, kommt auf den Prüfstand. Es ist gut, dass die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung ihre Arbeit aufnimmt. Aus unserer Sicht sollte die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht im Strafgesetzbuch geregelt werden.
28.02.2023 Statements von Leni Breymaier und Carmen Wegge
Die Mitglieder der Kommission, die unter anderem Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafrechts prüfen soll, stehen fest. Es ist Zeit dafür, sagen Leni Breymaier und Carmen Wegge.
Personen, die Hinweise auf Straftaten oder Rechtsvertöße an eine interne oder externe Meldestelle geben, werden vor beruflichen Repressalien besser geschützt.
Ärzt:innen können jetzt umfassend über Schwangerschaftsabbrüche informieren, ohne eine Strafverfolgung befürchten zu müssen. Das stärkt das Selbstbestimmungsrecht der Frauen.