Mit diesem Antrag also beschreitet die SPD-Fraktion einmal mehr neue Wege und zeigt, dass sie die modernste Fraktion im Bundestag ist. Er besteht aus dem ersten offiziellen Teil und daran anknüpfend der gleiche Inhalt noch einmal, diesmal aber in Leichter Sprache.

Die Regeln für diese Leichte Sprache wurden von Behindertenverbänden entwickelt; im Zentrum stehen dabei klare und kurze Sätze, pro Satz nur eine Aussage, der Verzicht auf Abkürzungen und Bilder zum weiteren Verständnis. Der Unterschied zwischen der offiziellen Sprache dieses Antrags und der Leichten Sprache lässt sich gut an folgendem Beispiel erkennen. Im Original heißt es: „Die kulturelle und mediale bzw. informationelle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist Grundlage ihrer Selbstverwirklichung, Selbstbestimmung, Mitgestaltung und Mitwirkung dieser Menschen.

“Übersetzt in Leichte Sprache wird in dem Antrag daraus: „lle Menschen sollen überall mitmachen können. Kultur-Angebote sind wichtig für alle Menschen. Menschen mit Behinderungen brauchen aber barriere-freie Kultur-Angebote.“ Den Antrag samt Übersetzung können Sie in der rechten Spalte herunterladen.

Die Idee zu einer Übersetzung stammt von Ulla Schmidt, Mitglied des Begleitgremiums zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und im Ausschuss für Kultur und Medien. Schmidt: „Auch geistig behinderte Menschen interessieren sich für Politik“. Ziel müsse es sein, dass der Bundestag sich parteiübergreifend verpflichtet, wichtige Entscheidungen künftig in Leichte Sprache übersetzen zu lassen. Das sei, so Schmidt, eben nicht nur für Behinderte wichtig, sondern auch für Migrantinnen und Migranten und auch für die immer größer werdende Zahl älterer Menschen. Nun muss die Bundestagsverwaltung klären, ob der Antrag in dieser Form eingebracht werden darf.

Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

Zum Inhalt des Antrags: Nur durch den gleichberechtigten Zugang zu kulturellen und medialen Angeboten und barrierefreien Informationen wird der Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), Menschen mit Behinderungen uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, eingelöst.

Dabei stehen nicht nur Kultur- und Medieneinrichtungen in öffentlicher Verantwortung in der Pflicht. Auch private Kultur- und Medienunternehmer wie der private Rundfunk sind aufgefordert, gemäß der UN-BRK und dem Behindertengleichstellungsgesetz die Barrierefreiheit ihrer Angebote zu gewährleisten.

Die SPD-Fraktion begrüßt, dass die Länder den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ratifiziert haben, der für Menschen mit bestimmten Behinderungen eine vollständige Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht, bzw. eine Ermäßigung auf ein Drittel des Regelsatzes.

Bislang ist der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-behindertenrechtskonvention der schwarz-gelben Bundesregierung weit davon entfernt, die notwendigen Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am öffentlichen kulturellen Leben festzuschreiben.

So sieht er nur grundsätzlich vor, bei Ausschreibungen des Bundes im Kultur- und Freizeitbereich die Barrierefreiheit sicherzustellen. Dieser Vorschlag greift jedoch zu kurz: Das geltende Vergaberecht beinhaltet nur die Möglichkeit, Ausschreibungen entsprechend zu gestalten. Verpflichtungen sind daraus nicht abzuleiten. Barrierefreiheit als Voraussetzung für kulturelle und mediale Teilhabe sollte jedoch bei allen Bauvorhaben und Einrichtungen kultureller Infrastruktur von Anfang an mitgedacht und verbindlich verankert werden.

Audiodeskription und deutsche Untertitel bei Filmen

Bei der Filmförderung sieht der Nationale Aktionsplan nach wie vor keine verbindliche Regelung für Filme mit Audiodeskription und Untertitelung vor. Förderungshilfen sollen daran genüpft sein, dass wenigstens die Endfassung des Filmes mit deutscher Audiodeskription und deutschen Untertiteln hergestellt wird.

Die neuen Medien erweitern die Palette der Kultur- und Informationsangebote für Menschen mit Behinderungen immens. Beispielsweise bietet die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) als zentrales nationales Portal digitaler Werke die Möglichkeit, die digitalen Angebote von etwa 30.000 miteinander über die DDB vernetzten Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen weitgehend kostenfrei verfügbar zu machen. Das Internet bietet ein enormes Potenzial, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen nach Information, Kommunikation und Organisation zu entsprechen. Um dieses Potenzial nutzen zu können, sollten Menschen mit Behinderungen beim Umgang mit den neuen Medien unterstützt und gefördert werden.

Barrierefreie Zugänge bei privaten Unternehmern

Die SPD-Fraktion fordert, das Vergaberecht in der Weise zu ändern, dass bei Ausschreibungen des Bundes und seinen Beschaffungsstellen für Produkte, Gebäude und Dienstleistungen immer die Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut von Zugängen zur kulturellen und medialen Infrastruktur mitberücksichtigt werden muss – insbesondere, wenn es um Neubauten geht. Bei Restaurierungen und Umbauten muss eine eventuelle Nicht-Gewährleistung der Barrierefreiheit explizit begründet werden;

Private Kultur- und Medienunternehmer müssen durch verhältnismäßige Regelungen verpflichtet werden, in größerem Umfang als bisher barrierefreie Zugänge zu ihren Angeboten zu ermöglichen;

Die Denkmalförderung des Bundes muss daran geknüpft werden, dass der barrierefreie Zugang möglichst gewährleistet wird. Barrierefreie Zugänge sollten nach sorgfältiger Abwägung technischer und ästhetischer Aspekte ermöglicht werden.

Die Barrierefreiheit im Netz muss über Zielvereinbarungen mit privaten Internetanbietern gefördert werden. Im Gestaltungsbereich des Bundes sind die Belange der Menschen zu berücksichtigen bei der Nutzung von Medien, Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten. Das gilt z. B. für Internetplattformen, die vom Bund bereitgestellt werden.

Die Bundesländer sollten die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender zu einer möglichst weit gehenden Nutzung von Untertiteln, Gebärdensprache und Audiodeskription bei Eigen- und Auftragsproduktionen von Inhalten bewegen.