Union und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf die Sperren eine faktische Aussetzung des Gesetzes für ein Jahr vereinbart und wollen dann weitere Schritte prüfen. Bundespräsident Horst Köhler hat das Gesetz jetzt aber unterzeichnet, so dass es in vollem Umfang in Kraft treten wird. Diese merkwürdige Konstruktion mit einer Aussetzung für ein Jahr ist rechtlich und politisch fragwürdig. Nur die Aufhebung des Gesetzes stellt sicher, dass es nicht angewendet wird.

Fraktionsübergreifend hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne großen Aufwand zu umgehen sind. Auch die Diskussion des Petitionsausschusses zu einer von 134.000 Unterstützern unterzeichneten Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz hat diese Einschätzung bestätigt. Internetsperren leisten somit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Kinderpornographie und schaffen zudem eine Infrastruktur, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird. Deshalb wollen wir eine politisch vertretbare und juristisch tragbare Lösung. Das Prinzip "Löschen statt Sperren" ist richtig und kann schon jetzt auf der Grundlage des bislang geltenden Rechts konsequent angewandt werden. Ein symbolisches Löschgesetz, wie es die Regierungskoalition offensichtlich plant, ist somit nicht notwendig.

Unser oberstes Ziel war stets die Sicherung von Effektivität und Rechtstaatlichkeit bei der Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte. Dabei haben wir in mehreren Resolutionen der Bundestagsfraktion konkrete Vorschläge gemacht, wie der Kampf gegen Kinderpornografie effektiver als heute geführt werden kann. Beispielsweise durch mehr Personal für die Polizei sowie eine bessere internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden. Als die Fraktion innerhalb der Großen Koalition im Juni 2009 dem Gesetz zugestimmt hat, war die Hauptmotivation nicht die Einführung einer Sperrinfrastruktur sondern deren Kontrolle und Begrenzung. Wir wollten verhindern, dass die bereits abgeschlossenen Verträge zwischen dem BKA und dem Großteil der deutschen Internetprovider zum Tragen kommen, die keinerlei Schutzvorschriften enthalten. Nur durch eine gesetzliche Regelung konnten wir umfangreiche Datenschutzvorschriften für die Internetuser, eine strenge Kontrolle der vorgesehenen BKA-Sperrliste sowie das Prinzip „Löschen vor Sperren“ wirksam absichern. Wir hatten das Gesetz befristet und explizit die Ausdehnung der Sperren auf andere Zwecke und Inhalte ausgeschlossen.