Lebensleistung verdient Respekt: Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Deshalb haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sich in den Koalitionsverhandlungen mit der Union für einen so genannte Grundrente starkgemacht – und durchgesetzt. Die Grundrente wird kommen.

Für die SPD-Fraktion steht fest: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter ordentlich abgesichert sein. Und zwar besser als der- oder diejenige, der/die nur kurzzeitig oder gar keine Beiträge geleistet hat − denn das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Es geht um die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger dieser Gesellschaft, die unverzichtbare gesellschaftliche Aufgaben erledigt haben, aber nur gering entlohnt wurden, zum Beispiel Lagerarbeiterinnen und -arbeiter, Friseurinnen und Friseure, Kassiererinnen und Kassierer oder auch Hilfskräfte in der Gastronomie.

Dieses Versprechen muss der ganzen Gesellschaft etwas wert sein, darum wollen die Sozialdemokraten es auf breite Schultern stellen.

Der Gesetzentwurf von Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) zur Einführung der neuen Grundrente umfasst daher vier Maßnahmen, die zum 01.01.2021 in Kraft treten sollen:

  • Einführung der Grundrente für langjährig Versicherte,
  • Einführung eines Freibetrages in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Bessere Absicherung im Alter bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Rehabilitationszeiten,
  • Entlastung der Rentnerinnen und Rentner durch die Absenkung des Beitrages zur Krankenversicherung auf den ermäßigten Beitragssatz, wie er für alle Versicherten ohne Anspruch auf Krankengeld gilt.

Eine Bedürftigkeitsprüfung ist nicht vorgesehen.

Im Einzelnen:

Für Menschen mit geringen Einkommen wird die Rente ab 35 Jahren Arbeit, Kindererziehung und Pflege von Angehörigen um einen Zuschlag erhöht. Neben Beitragszeiten aus Beschäftigung zählen zu den „Grundrentenzeiten“, die als Voraussetzung für die Grundrente erbracht worden sein müssen, auch Pflichtbeitragszeiten insbesondere für Kindererziehung und Pflegetätigkeit bzw. entsprechende Berücksichtigungszeiten. Von der Grundrente werden rund drei Millionen Menschen profitieren, ein sehr großer Anteil davon sind Frauen (80 Prozent). Elf Prozent der Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern werden von der Grundrente profitieren, in den neuen Bundesländern sind es rund 15 Prozent. Die Höhe des Zuschlags bemisst sich nach den in den „Grundrentenzeiten“ erworbenen Entgeltpunkten.

Wichtig dabei: Die Grundrente ist leistungsgerecht. Denn sie setzt mindestens 35 Jahre Grundrentenzeiten voraus, richtet sich nach der Höhe der erworbenen Entgeltpunkte und wird überdies etwa bei hohen Partnereinkommen dem individuellen Steuersatz entsprechend besteuert. Da bei der Anerkennung von Lebensleistung nicht zwischen heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern unterschieden werden kann, gelten die Regelungen für alle. Das wird den Menschen nicht geschenkt, sondern sie haben es sich verdient!

Zugangsvoraussetzung für die Grundrente ist das Erreichen von mindestens 35 Jahren „Grundrentenzeiten“. Das sind

  • Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung/Tätigkeit,
  • Pflichtbeitragszeiten aufgrund von Kindererziehung, Pflege und Antragspflichtversicherung von Selbständigen,
  • Rentenrechtliche Zeiten wegen des Bezugs von Leistungen bei Krankheit und Rehabilitation,
  • Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung und Pflege.

Freibetrag in der Grundsicherung

Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderweitigen verpflichtenden Alterssicherungssystemen versichert war, soll einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit wird in allen Fällen für langjährig Versicherte sichergestellt, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt.

Bessere Absicherung

Auch für diejenigen, deren Erwerbsbiographie durch Zeiten der Arbeitslosigkeit, durch Kurzarbeit oder durch Rehabilitationszeiten unterbrochen wurde, muss mehr Sicherheit in der Rente geschaffen werden. Die Sozialdemokraten werden diese Zeiten deswegen in Zukunft rentenrechtlich gleichstellen. Rentenansprüche für Zeiten der Arbeitslosigkeit, Übergangsgeld oder Kurzarbeit wurden bislang nur bis 80 Prozent des Arbeitsentgelts berücksichtigt. Die Folge sind später geringere Rentenansprüche. Diese Nachteile sollen behoben werden, indem die Bemessungsgrundlage auf 100 Prozent angehoben wird. Höhere Renten für im Erwerbsleben arbeitslos gewordene Rentnerinnen und Rentner sind so möglich.

Entlastung der Rentnerinnen und Rentner

Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Weil sie nicht mehr berufstätig sind, haben sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Trotzdem gilt für sie heute der gleiche Beitragssatz wie für Versicherte, die bei längerer Krankheit ein Krankengeld erhalten. Das ist nicht fair. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wird ein ermäßigter Beitragssatz in Höhe von 14,0 Prozent erhoben; das soll künftig auch für Rentnerinnen und Rentner gelten, deren Beitragssatz derzeit noch bei 14,6 Prozent liegt. Damit werden Rentnerinnen und Rentner entlastet.

Wie soll das nun finanziert werden?

Die Grundrente wird solide finanziert, weil sie auf Jahrzehnte verlässlich bleiben muss – unabhängig von Kassenlage oder Konjunktur. Zudem erfordert ein solides Finanzfundament auch die folgenden Grundvoraussetzungen: Es darf nicht zu höheren Belastungen der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler kommen. Klar ist auch, dass die Grundrente nicht durch Leistungseinschränkungen an anderer Stelle finanziert wird.

Die Finanzierung der Grundrente fußt im Wesentlichen auf drei Säulen:

  • Erstens gibt es höhere Steuermittel, indem das Mehrwertsteuer-Privileg für Übernachtungen (die sogenannte Mövenpick-Steuer) wieder abgeschafft und die Finanztransaktionssteuer eingeführt werden soll.
  • Zweitens werden alle Mehreinnahmen oder Minderausgaben im Bundeshaushalt, die durch die neue Grundrente entstehen, vollumfänglich für einen höheren Bundeszuschuss an die Rentenversicherung genutzt.
  • Und drittens sollen ohnehin sinnvolle Anpassungen zwischen den Sozialversicherungen vorgenommen werden, die teils allen Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen und zugleich die Rentenversicherung stärken. Das wird auch durch die erheblichen Mehreinnahmen in der GKV durch die Rentenpolitik der vergangenen Jahre ermöglicht.

Damit steht die Grundrente auf breiten Schultern. So wird ab der Einführung der Grundrente zum 01.01.2021 ein aufwachsender Steuerzuschuss zur Verfügung stehen:

Der Bundeszuschuss wird dann auf anfangs 1,8 Milliarden Euro und von 2025 an auf 3,4 Milliarden Euro angehoben. Der Anteil der unmittelbaren Bundesfinanzierung liegt damit im Jahr der Einführung bei knapp 50 Prozent und 2025 dann schon bei gut 70 Prozent.

In der Summe werden die Kosten der Grundrente in den Jahren 2021 bis 2025 von 21,5 Milliarden Euro solide und in vollem Umfang gegenfinanziert.

Bundessozialminister Hubertus Heil hat an diesem Mittwoch seinen Gesetzentwurf zur Grundrente offiziell vorgestellt. Nun wird er mit dem Koalitionspartner Union beraten.

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