Mit der EU-Richtlinie soll die Cybersicherheit in Europa gestärkt werden. Das nationale Umsetzungsgesetz ergänzt das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, eine Rechtsgrundlage zu schaffen für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams („MIRTs“).

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik soll zudem künftig die Verwaltung und Betreiber kritischer Infrastrukturen auf deren Ersuchen hin bei herausgehobenen Sicherheitsvorfällen unterstützen können.