Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben viele wichtige Projekte der Kulturpolitik im Koalitionsvertrag verankert und blieben in dieser Legislatur die treibende Kraft bei deren Umsetzung. Wichtige Ergebnisse sind:

  • Eine stabile Künstlersozialversicherung: Die gesetzliche Verankerung der regelmäßigen Überprüfung aller Unternehmen bzgl. ihrer gesetzlichen Pflicht zur Künstlersozialabgabe war dringend erforderlich, um den weiteren Anstieg des Abgabesatzes zu verhindern und Abgabegerechtigkeit herzustellen. Durch die Arbeitgeberprüfungen der Deutschen Rentenversicherung wurden in den Jahren 2015 und 2016 rund 50.000 abgabepflichtige Unternehmen neu erfasst. Darüber hinaus haben sich deutlich mehr abgabepflichtige Unternehmen bei der Künstlersozialkasse gemeldet. Das hat die Finanzierungsbasis der Künstlersozialversicherung seither deutlich gestärkt; der Beitrag der Künstlerinnen und Künstler zur Künstlersozialversicherung konnte im Jahr 2017 auf 4,8 Prozent (2016: 5,2 Prozent) sinken und wird zum 1. Januar 2018 auf 4,2 Prozent weiter gesenkt.
     
  • Expertenkommission zur Zukunft der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU): Sie wurde verabredungsgemäß durch den Bundestag eingesetzt und hat im Frühjahr 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/080/1808050.pdf). Die Kommission hat Vorschläge erarbeitet und ausführlich dargestellt, wie die Aufgaben des BStU in neuen Zuständigkeiten fortgeführt werden können. Die direkte Umsetzung der Vorschläge ist an der Union gescheitert. Wir konnten aber in einem gemeinsamen Antrag (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/087/1808705.pdf) erreichen, dass der BStU und das Bundesarchiv gemeinsam ein „belastbares Konzept für die dauerhafte Sicherung der Stasiakten durch eine Überführung des Stasi-Unterlagen-Archivs in das Bundesarchiv“ für die kommende Wahlperiode erarbeiten müssen. Beide Institutionen arbeiten bereits an dem Konzept, das dann in der kommenden Wahlperiode umgesetzt werden soll. Wir wollen in zukunftsfähigen Strukturen auch weiterhin die Akten und den Zugang zu ihnen umfassend gewährleisten.
     
  • Schaffung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals (FED): Mit einem Antrag haben wir den Weg für den Bau des FED auf dem Berliner Schlossplatz nun endgültig freigemacht (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812550.pdf). Ziel bleibt, mit dem Freiheits- und Einheitsdenkmal einen positiven Erinnerungsort an die Friedliche Revolution von 1989 und die Wiedervereinigung zu schaffen, um damit an die wohl glücklichsten Momente unserer jüngeren deutschen Geschichte zu erinnern. Das Denkmal soll zum 30. Jahrestag der Revolution 2019 eröffnet werden.
     
  • Neues Kulturgutschutzgesetz: Das Gesetz fasst drei bisher bestehende Gesetze in einem einheitlichen Gesetz zusammen (Kulturgüterrückgabegesetz, Umsetzungsgesetz Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, Kulturgutschutzgesetz). Künftig kann der illegale Handel – insbesondere mit Kulturgut aus Raubgrabungen in Kriegs- und Krisengebieten – besser bekämpft und national wertvolles Kulturgut besser vor der Abwanderung geschützt werden. Mit einer neuen Ankaufsoption des Staates haben wir die Balance zwischen dem effektiven Schutz von national wertvollem Kulturgut und dem Interesse der Eigentümer gerecht ausbalanciert. Und last but noch least: mit dem neuen Gesetz tragen wir den völkerrechtlichen Anforderungen der UNESCO-Konvention von 1970 Rechnung und kamen der EU-Richtlinie zur Rückgabe von Kulturgut aus dem Mai 2014 nach, zu deren Umsetzung wir verpflichtet waren.
     
  • Provenienzforschung: Der Fall Gurlitt hat bundesweit das Thema NS-verfolgungsbedingter Entzug von Kulturgut bekannt gemacht. Die Aktivitäten und Fördermittel wurden daraufhin erheblich ausgeweitet. Wichtigstes Ergebnis war die Gründung der Stiftung „Deutsches Zentrum Kulturgutverluste“ in Magdeburg durch Bund, Länder und drei kommunalen Spitzenverbände zum 1. Januar 2015. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste arbeitet national und international als zentraler Ansprechpartner zu Fragen unrechtmäßiger Entziehungen von Kulturgut in Deutschland im 20. Jahrhundert. Das Zentrum vergibt auch Fördergelder zur Provenienzforschung und führt die Datenbank „Lost Art“.
     
  • Urhebervertragsrecht: Der Anspruch der Urheberinnen und Urheber und ausübenden Künstlerinnen und Künstler auf angemessene Vergütung kann mit der Novelle des Urhebervertragsrechts nun besser durchgesetzt werden. Wir konnten auch ein Zweitverwertungsrecht durchsetzen und endlich ein Verbandsklagerecht einführen.
     
  • Kritische Begleitung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA (TTIP): Es galt und gilt, wichtige kultur- und medienpolitische Handlungsmöglichkeiten zu erhalten und viele der spezifischen Errungenschaften zu schützen wie etwa das Urheberrecht, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, die Buchpreisbindung und die Filmförderung.
  • Musikförderung: Mit dem von uns maßgeblich entwickelten Musikfonds wird seit 2016 zeitgenössische Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität gefördert. Dafür stehen jährlich 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. Zur Musikförderung im Pop, Rock und Jazz erhielt die Initiative Musik 2017 über 4 Millionen Euro u. a. für die Unterstützung musikalischen Nachwuchs, Musikerinnen und Musiker mit Migrationshintergrund sowie Livemusikclubs.
     
  • Verlagslandschaft und Buchhandel: Wir haben die Buchpreisbindung europarechtskonform gesetzlich auf e-books ausgeweitet. Mit der Buchpreisbindung und dem neu eingeführten ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Hörbücher wollen wir die vielfältige Verlags- und Buchlandschaft erhalten und weiter fördern. Des Weiteren haben wir zugunsten der Verlage das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen novelliert und Möglichkeiten der Kooperationen von Presseverlagen unterhalb der redaktionellen Ebene geschaffen (näheres unter Medienpolitik).
     
  • Gründung der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung: Mit der Stiftung verbinden wir das Andenken an das politische Wirken Helmut Schmidts für Freiheit und Einheit des deutschen Volkes, für Frieden und die Einigung Europas sowie für die Verständigung und Versöhnung unter den Völkern (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/088/1808858.pdf).
     
  • Filmförderung: Wir haben das Filmförderungsgesetz (FFG) in dieser Legislaturperiode novelliert. Damit ist es den technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst, sind die Einnahmen aus der Filmabgabe stabilisiert und das Förderinstrumentarium effektiver ausgestaltet. Vom reformierten Filmförderungsgesetz profitieren zugleich auch die Filmschaffenden und die Kinos. Denn dank der SPD-Bundestagsfraktion steht nun im Gesetz, dass es bei der Produktion der öffentlich geförderten Filmprojekte fair und sozialverträglich zugehen muss. Das Ziel sind bessere Arbeitsbedingungen am Set. Bei den Sperrfristen für die Verwertungen nach dem Kinoeinsatz wird es keine Verkürzungen geben. Das ist besonders wichtig für die kleineren Kinos, die auf lange Laufzeiten angewiesen sind. Damit stärken wir den Kultur- und Begegnungsort Kino und erhalten unsere Kinolandschaft. Dokumentar- und Kinderfilme bleiben in der Referenzfilmförderung begünstigt und das Filmerbe wurde verbessert. Zudem konnten die Mittel für die medienpädagogische Begleitung erhöht werden (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/085/1808592.pdf).
     
  • Gleichstellung: Mit der Reform des Filmförderungsgesetzes haben wir die Weichen gestellt für eine nachhaltige Verbesserung der Filmförderung und mehr Gleichstellung in den Gremien. Parität gibt es nun in den Fördergremien seit Inkrafttreten (1. Januar 2017), eine „Übergangsparität“ von 30 % im Verwaltungsrat ab 1. Januar 2017 und dann echte Parität mit 50 % ab 1. Januar 2018 im Verwaltungsrat (entsprechend des Bundesgremienbesetzungsgesetzes).
     
  • Mittel des Fonds erhöht: Der Deutsche Filmförderfonds (DFFF) zielt auf die Stärkung der Filmproduktion und die Schaffung von international wettbewerbsfähigen Bedingungen, um Deutschland auch für internationale Großproduktionen attraktiv zu machen. Wir haben den DFFF zeitlich entfristet und 2017 auf 75 Millionen Euro erhöht.
     
  • Modernisierung des Bundesarchivgesetzes: Im Bundesarchiv werden die Unterlagen des Bundes und seiner Rechtsvorgänger gesichert, nutzbar gemacht und der Wissenschaft zur Verfügung gestellt. Das alte Gesetz stammte aus dem Jahr 1988, wir haben es in Zeiten des digitalen Wandels nutzer- und wissenschaftsfreundlicher ausgestaltet. Hierzu haben wir die Schutzfristen für Archivgut des Bundes mit personenbezogenen Daten von 30 Jahren nach Tod der jeweiligen Person auf zehn Jahre verkürzt. Darüber hinaus müssen Bundesbehörden ihre Unterlagen nun nach spätestens 30 Jahren dem Bundesarchiv zur Übernahme anbieten. Künftig wird das Bundesarchiv auch elektronische Unterlagen annehmen und ein digitales Zwischenarchiv errichten. Damit werden die Voraussetzungen für die im E-Government-Gesetz vorgesehene Einführung der elektronischen Aktenführung geschaffen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/096/1809633.pdf).
     
  • Kulturelle Integration: Kultur leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. In dem Antrag „Kultur baut Brücken - Der Beitrag von Kulturpolitik zur Integration“ (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/106/1810634.pdf) weisen wir auf den erheblichen Beitrag hin, den die verschiedenen Facetten der Kultur(-politik) zur Integration leisten kann, denn unser Land ist geprägt vom Zusammenleben verschiedener Kulturen, von unterschiedlichen Lebenswelten, Werten und Traditionen.
     
  • Kultur macht stark: Das Programm „Kultur macht stark“ das Projekte zu Tanz, Theater, Lesen, Film oder Zirkus vor allem für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche fördert, wirkt und soll seine Wirkung künftig noch besser entfalten. Deshalb haben wir erreicht, dass es fortgeführt und weiterentwickelt wird. Von 2018 bis 2022 stehen dafür 250 Millionen Euro zur Verfügung – 30 Millionen Euro mehr als bisher.
     
  • Der Bundeshaushalt im Bereich Kultur und Medien beträgt 2017 rund 1,594 Milliarden Euro. In den parlamentarischen Haushaltsberatungen konnten wir in den letzten vier Jahren deutliche Verbesserungen gegenüber dem jeweiligen Regierungsentwurf durchsetzen. Hier einige wichtige Beispiele:
    • Der Bundeskulturhaushalt ist von einem Niveau 2014 in Höhe von 1,299 Mrd. Euro um über 22,2 % auf 1,594 Milliarden Euro in 2017 gestiegen.
       
    • Bereitstellung der Mittel für den Neubau des Museums der Moderne am Potsdamer Platz in Berlin (insgesamt 200 Millionen Euro) und der im Zuge des 100-jährigen Jubiläums des Bauhauses im Jahr 2019 geplanten Neubauten in Berlin, Dessau und Weimar. Für das Bauhaus-Jubiläum gab es für 2017 rund 3 Millionen Euro.
       
  • Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur: Die Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur erhält in den nächsten Jahren über 1,3 Millionen Euro pro Jahr mehr für ihre wichtige Arbeit. Damit konnten die unverschuldeten Mindereinnahmen aus dem Stiftungsvermögen kompensiert werden.
     
  • Fortsetzung des Sonderprogramms Denkmalschutz und des Programms zur Digitalisierung für insbesondere kleinere Kinos: Das Denkmalschutz-Sonderprogramm wurde 2017 mit 70,5 Millionen Euro erneut aufgelegt. Des Weiteren gibt für die Digitalisierung des Filmerbes 1 Millionen Euro pro Jahr mehr.
     
  • Auswärtige Kultur und Bildungspolitik (AKBP): Die AKBP ist eine tragende Säule unserer Außenpolitik und vermittelt ein lebendiges Bild von Deutschlands Kultur- und Wissenschaftslandschaft. So wurden bis 2017 die Mittel für die AKBP umfangreich erhöht wie etwa für Projekte im Bereich der internationalen Kreativwirtschaft, für das Bauhaus-Jubiläum 2019 oder das Goethe-Institut, den DAAD und die Alexander-von-Humboldt-Stiftung (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/078/1807888.pdf).

Medienpolitik

Für uns sind Freiheit und Vielfalt der Medien sowie die Sicherung der Qualität journalistisch-redaktioneller Inhalte zentrale Leitmotive für die Reformbemühungen. Konkret geht es insbesondere darum, neue Technologien und verändertes Mediennutzungsverhalten zeitgemäß abzubilden, Qualität und Vielfalt zu sichern sowie die Möglichkeiten zu verbessern, Informationsangebote und Geschäftsmodelle im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer weiter zu entwickeln.

Gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Digitale Agenda haben wir in der Arbeitsgruppe Kultur und Medien im Rahmen des Fraktionsprojekts „Reform der Medien- und Kommunikationsordnung“ der SPD-Bundestagsfraktion die Arbeit der Bund-Länder-Kommission zur Reform der Medienordnung begleitet und Vorschläge zum Reformbedarf an den Schnittstellen Medienaufsicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht bewertet und eingebracht.

Zentrale Medienpolitische Themen waren außerdem die Förderung der Deutschen Welle, die Reform des Urheberrechtes, der Ausbau der Pressekooperation, der Bereich der Filmförderung sowie die Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz und die Förderung des Journalismus.

  • Reform der Medienordnung: In einer gemeinsamen Kommission haben Bund und Länder eine der Konvergenz angemessene Medien- und Kommunikationsordnung entwickelt und im Juni 2016 ihren Abschlussbericht erstellt. Zu fünf thematischen Schwerpunkten hat die Kommission Anpassungsbedarfe bei der Medienregulierung identifiziert: Jugendmedienschutz, Intermediäre, Plattformregulierung, Kartellrecht/Vielfaltsicherung und europäischer Rechtsrahmen für audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie). Mit unserem Fraktionsprojekt „Reform der Medien- und Kommunikationsordnung“ starteten wir mit einer umfangreichen Branchenbefragung, deren Ergebnisse auch in das Ländergutachten eingeflossen sind. Seither haben wir in neun Dialogveranstaltungen und diversen Fachgesprächen wichtige Einzelthemen aufgegriffen und mit zahlreichen Expertinnen und Experten diskutiert, so dass ein umfangreicher Austausch stattfand. Mehr zum Projekt auf der Seite: www.spdfraktion.de/themen/reform-der-medienordnung.
     
  • Stärkung der Deutschen Welle: In Zeiten zunehmender globaler Propaganda steht die Deutsche Welle, unser Auslandssender, für unabhängigen Journalismus. Sie ist die Stimme der Freiheit und in 30 Sprachen weltweit eine wichtige Botschafterin für unser Land und unsere Werte. Ihre journalistische Qualität wird allseits anerkannt. Weltweit nutzen derzeit 130 Millionen Menschen mindestens einmal wöchentlich ein Angebot der DW im TV, Radio oder Internet. Nachdem die Deutsche Welle unter erheblichen Mittelkürzungen zu leiden hatte, konnten wir in dieser Wahlperiode ihre Finanzierung stabilisieren und den Ausbau des Programms ermöglichen. 2013 lag der Deutsche-Welle Etat im Haushalt bei 277 Millionen Euro, 2017 liegt er mit Projektförderung und der Deutschen-Welle-Akademie bei über 325 Millionen. Damit schafften wir erstmals eine Trendwende, die angesichts der Bedeutung globaler Kommunikation für politische Entwicklungen notwendig ist und fortgesetzt werden muss.
     
  • Verlage stärken: Mit der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) haben wir Möglichkeiten der Kooperationen von Presseverlagen unterhalb der redaktionellen Ebene geschaffen. Die Zusammenarbeit wird z. B. im Anzeigen- und Werbegeschäft, beim Vertrieb, der Zustellung und der Herstellung von Zeitungen und Zeitschriften einfacher möglich. Damit erhalten Presseverlage in Zeiten sinkender Umsätze und Werbeerlöse mehr Spielräume für den Erhalt von hochwertigem Journalismus.
     
  • Für Meinungsfreiheit und gegen Hasskriminalität im Netz: Das Recht auf Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und schützt die offene Diskussion in einer lebendigen Demokratie. Aber: Die Meinungsfreiheit endet da, wo das Strafrecht beginnt. Für strafbare Hetze, Verunglimpfung oder Verleumdung darf in den sozialen Netzwerken genauso wenig Platz sein, wie auf der Straße. Mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) haben wir eine Berichtspflicht für Anbieter zum Umgang mit Hinweisen über rechtswidrige Inhalte sowie einheitliche Standards des Beschwerdemanagements eingeführt. Betreiber sozialer Netzwerke werden verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte spätestens nach 24 Stunden, kompliziertere Fälle in der Regel binnen sieben Tagen zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen oder zu sperren. Sie müssen ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte anbieten und darüber künftig öffentlich Bericht erstatten (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/123/1812356.pdf).
     
  • Stärkung des internationalen Journalismus: Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind elementar für einen demokratischen Staat und eine demokratische Gesellschaft. Zum internationalen Schutz des Journalismus fordern wir die Schaffung einer oder eines Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen (VN) (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/127/1812781.pdf), damit u. a. die VN-Mitgliedstaaten ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen für die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten nachkommen, die Aktivitäten der VN zur Sicherheit der journalistisch Arbeitenden koordinieren und ihnen mehr politisches Gewicht verleihen.

Fazit:

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich für eine vielfältige und starke Kultur- und Medienlandschaft eingesetzt und konnte die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur sowie Medien und Kommunikation verbessern. Denn Vielfalt, Informationsfreiheit und eine freie Presse sind entscheidend für das Gelingen unserer Demokratie. Auch konnten wir den Ausbau der sozialen Sicherung, die Reform des Urheberrechts oder die Entwicklung der Auswärtigen Kultur und Bildungspolitik in Kooperation u. a. mit Bundesministerin Andrea Nahles (BMAS), Bundesminister Heiko Maas (BMJV) und Außenminister Sigmar Gabriel (AA) umsetzen. In der nächsten Legislaturperiode müssen wir dringend die Kultur- und Medienpolitik des Bundes konzeptionell weiterentwickeln! Auch die wachsenden Herausforderungen durch den demografischen Wandel, die Integration und Teilhabe vieler neuer Bürgerinnen und Bürger, die Internationalisierung des Kulturaustausches sowie die Digitalisierung brauchen eine fundierte und zukunftsfeste Antwort. Solche notwendigen Reformen waren mit Kultur-Staatsministerin Monika Grütters (CDU) nicht zu machen.

Die SPD-Bundestagsfraktion steht auch zukünftig für eine offene und vielfältige demokratische Kultur- und Medienpolitik ein.