Steinmeier sagte der Düsseldorfer „Rheinischen Post“: „Meine Fraktion wird schnellstmöglich eine Initiative für einen interfraktionellen Antrag zur steuerlichen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partner mit Eheleuten in den Bundestag einbringen.“ Dann werde sich zeigen, ob die Unionsfraktion sich dazu bekennt. Die SPD habe mehrfach im Bundestag eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe vorgeschlagen.

13 Abgeordnete der CDU hatten ein Papier veröffentlicht, in dem sie sich dafür aussprechen, eingetragene Lebenspartnerschaften im Steuerrecht der Ehe gleichzustellen. Das kommt bei den Konservativen offenbar einem Tabubruch gleich. Vor allem die CSU will an ihrem antiquierten Wetlbild festhalten und lehnt eine Gleichbehandlung ab, auch der Bundesfinanzminister bremst.

Die SPD dagegen macht Druck bei der Bundesregierung, die steuerliche Ungerechtigkeit endlich zu besitigen. „Ich halte es für konsequent, nun einen fraktionsübergreifenden Antrag vorzulegen, der mit der Ungleichbehandlung ein für alle Mal Schluss macht“, sagte Johannes Kahrs, der sich in der SPD-Fraktion um die Belange von Lesben und Schwulen kümmert. An der SPD-Fraktion werde es nicht scheitern. „Wir reichen allen die Hand, die für Gleichstellung und Vernunft eintreten.“

Kahrs erklärte weiter: „Nach zahlreichen höchstrichterlichen Urteilen, die erkennen ließen, dass die Position der CDU/CSU auf Dauer rechtlich und moralisch unhaltbar ist, ist die Forderung der 13 Abgeordneten ein großer Schritt in die richtige Richtung. Diejenigen, die der Eingetragenen Lebenspartnerschaft immer noch die gleichen Rechte vorenthalten wollen, sind in der absoluten Minderheit. Alle Fraktionen außer CDU/CSU treten für eine vollständige Gleichstellung beziehungsweise für eine Öffnung der Ehe ein.“

Christine Lambrecht, stellvertretende Fraktionschefin der SPD, stellte klar: „Seit elf Jahren können schwule und lesbische Paare eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Damit hat die damalige rot-grüne Bundesregierung homosexuellen Partnerschaften einen sicheren rechtlichen Rahmen gegeben. Dennoch bestehen nach wie vor Lücken in der Gleichstellung mit der Ehe.“

Ungleiche Behandlung von Homosexuellen gegenüber Heterosexuellen existiert noch immer in den Bereichen der Adoption von Kindern, des Steuerrechts und im öffentlichen Dienst. Die Adoption von leiblichen Kindern des Lebenspartners (sog. Stiefkindadoption) ist zwar zulässig. Aber die gemeinsame Adoption eines Kindes durch beide Lebenspartner ist schwulen und lesbischen Paaren verwehrt. „Generell ist es unzumutbar für eingetragenen Paare, dass sie ihre Rechte scheibchenweise einklagen müssen“, so Lambrecht.

Dagmar Ziegler, ebenfalls stellvertretende Fraktionsvorsitzende, sagte: „Lesben und Schwule dürfen nicht länger diskriminiert werden. Deshalb ist es überfällig, Benachteiligungen von eingetragenen Lebenspartnerschaften im Steuerrecht zu überwinden.“