Bundestag lockert Bund-Länder-Kooperationsverbot

Fördermöglichkeiten des Bundes in der Wissenschaft verbessert

Der Bundestag hat die Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschafts- und Hochschulbereich beschlossen. Das ist ein historischer Meilenstein in der Bildungspolitik, durch den der Bund von 2015 an bedeutende Projekte an Hochschulen auch dauerhaft (mit-)finanzieren kann. Im Dezember muss der Bundesrat der erforderlichen Grundgesetzänderung noch zustimmen.


Die Große Koalition macht mit der Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes die Hochschul- und Wissenschaftspolitik fit für die Herausforderungen der Zukunft. Denn wenn der Bundesrat im Dezember seine Zustimmung gibt, darf der Bund von Januar 2015 an die Länder institutionell und dauerhaft bei der Grundfinanzierung der Hochschulen unterstützen.

Für SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil und Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der SPD-Bundestagsfraktion, ist dies „ein historischer Meilenstein“. Denn zukünftig sind nicht mehr nur zeitlich befristete Projekte, sondern auch institutionelle Förderprogramme von Bund und Ländern für die Wissenschaft, Forschung und Lehre möglich, wenn diese „überregionale Bedeutung“ haben.

Die SPD-Fraktion werde diese neuen Spielräume nun entschlossen nutzen, so Heil, um weitere Akzente bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses oder für die Fortsetzung der Exzellenzinitiative zu setzen.

Die SPD-Bundestagsabgeordneten werden sich darüber hinaus auch weiterhin für die zusätzliche Aufhebung des Kooperationsverbots im schulischen Bildungsbereich einsetzen. Das war bis dato mit der Unionsfraktion nicht umzusetzen. „Wir setzen darauf, dass sich mittelfristig die Erkenntnis durchsetzen wird, dass Kooperationen von Bund und Ländern nicht nur für die Hochschulen und die berufliche Bildung, sondern auch für Kitas, Schulen und Weiterbildung produktiv und sinnvoll sein können“, so Rossmann.

Jasmin Hihat

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      Nr.
      717
      Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag die Änderung des Grundgesetzes zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschafts- und Hochschulbereich. Das ist ein historischer Meilenstein. Wir schaffen damit neue Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in der Förderung von Forschung und Lehre, wie sie in 65 Jahren Grundgesetz noch nie zuvor bestanden haben. Wir wollen diese Spielräume nutzen, um neue innovative Förderakzente des Bundes in Wissenschaft und Hochschule zu setzen. Wir setzen darauf, dass auch der Bundesrat am 19. Dezember 2014 dem Beschluss des Bundestages folgen wird, erklärt Ernst Dieter Rossmann.
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      680
      Die heutige Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat bestätigt, dass die geplante Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschaftsbereich ein wichtiger und guter Schritt in die richtige Richtung ist. Mit der Änderung werden neue Kooperationsspielräume für die institutionelle Förderung von Wissenschaft und Forschung geschaffen. Jetzt wird es darum gehen, zügig die neuen Möglichkeiten für innovative Programme, etwa zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, einzusetzen.
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      Der Bundestag hat die von der Regierung geplante Grundgesetzänderung beraten. Das Kooperationsverbot soll gelockert werden, damit Bund und Länder dauerhaft in Wissenschaft, Forschung und Lehre zusammenarbeiten können.