Ernst Dieter Rossmann, Sprecher der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung:

Heute verabschiedet der Deutsche Bundestag die Änderung des Grundgesetzes zur Abschaffung des Kooperationsverbots im Wissenschafts- und Hochschulbereich. Das ist ein historischer Meilenstein. Wir schaffen damit neue Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern in der Förderung von Forschung und Lehre, wie sie in 65 Jahren Grundgesetz noch nie zuvor bestanden haben. Wir wollen diese Spielräume nutzen, um neue innovative Förderakzente des Bundes in Wissenschaft und Hochschule zu setzen. Wir setzen darauf, dass auch der Bundesrat am 19. Dezember 2014 dem Beschluss des Bundestages folgen wird.

„Die Aufhebung des Kooperationsverbots für den Wissenschaft- und Hochschulbereich ist ein Meilenstein in der Weiterentwicklung der Förderung von Forschung und Lehre in Deutschland. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik war eine solch weitreichende Kooperation von Bund und Ländern für Wissenschaft, Forschung und Lehre möglich.

Die Große Koalition macht mit der Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes die Hochschul- und Wissenschaftspolitik fit für die Herausforderungen der Zukunft. Denn zukünftig sind nicht mehr nur zeitlich befristete Projekte, sondern auch institutionelle Förderprogramme von Bund und Ländern für die Hochschulen möglich.

Wir wollen die neuen Spielräume nutzen, um weitere Akzente bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu setzen. Mit einem „Pakt für den wissenschaftlichen Nachwuchs“ streben wir an, die Beschäftigungsbedingungen in Forschung und Lehre zu verbessern und attraktive sowie verlässliche Karrierewege zu eröffnen.

Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich weiterhin auch für die Abschaffung des Kooperationsverbotes auch für den schulischen Bildungsbereich ein. Wir setzen darauf, dass sich mittelfristig die Erkenntnis durchsetzen wird, dass Kooperationen von Bund und Ländern nicht nur für die Hochschulen und die berufliche Bildung, sondern auch für Kitas, Schulen und Weiterbildung produktiv und sinnvoll sein können.

Wo die Bildungsentwicklung keine Grenzen kennt, darf auch die kooperative Politik für alle Abschnitte der Bildungsbiographie nicht durch willkürliche Verbote behindert werden. Eine moderne Bildungsrepublik braucht auch eine moderne Kooperationskultur für die Bildung insgesamt. Die vollständige Aufhebung des Kooperationsverbots für die Bildung bleibt daher unser Ziel.“