Seit langem allerdings verweigert die deutsche Regierung die Unterschrift unter das UN-Abkommen gegen Korruption. Nun haben führende Konzernchefs von mehr als 30 große Unternehmen einen Brief an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages geschickt, in dem sie die Verweigerungshaltung der Koalition scharf kritisieren. Das Ausbleiben der Ratifizierung schade dem Ansehen der deutschen Wirtschaftsunternehmen in ihren Auslandsaktivitäten. Ein demokratisches Land müsse insgesamt glaubwürdig sein und dürfe sich nicht unnötig angreifbar machen, heißt es in dem Schreiben.

„Im Klartext heißt das: Die deutsche Wirtschaft schämt sich für diese Bundesregierung“, sagte SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier. Seine Fraktion hatte schon mehrfach Vorstöße unternommen, den entscheidenden Paragrafen zu ändern, damit die Ratifizierung stattfinden kann. Anfang des Jahres hatten die Sozialdemokraten einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die UN-Konvention umsetzt. Er kann jederzeit beschlossen werden. Schwarz-Gelb lehnt das bis dato ab.

„Der Imageschaden für Deutschland im Ausland ist groß. Und die Menschen hierzulande fragen sich mit Recht, wieso die Regierung – auch mit Hinblick auf die Affäre Wulff – nicht längst gehandelt hat“, sagte Steinmeier weiter. Für ihn ist klar: „Peinlicher geht es kaum“.

Bestechung hat nichts mit freiem Mandat zu tun

Christine Lambrecht, Steinmeiers Stellvertereterin in der SPD-Fraktion, konstatiert: „Anstatt ihre Aufgabe als Gesetzgeber zu erfüllen und eine Regelung zur Abgeordnetenbestechung zu erarbeiten, reden sich Christdemokraten und Liberale damit heraus, dass die Materie kompliziert sei, die Ermittlungen von Staatsanwaltschaften für Abgeordneten rufschädigend wirkten und bei Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung künftig Einladungen von Lobbyisten ausgeschlagen werden müssten. So kann nur reden, wer sich mit der Materie noch nicht ernsthaft beschäftigt hat“.

Zu dem Argument von Union und FDP, eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes behindere die Politiker in der freien Ausübung ihres Mandats, stellte Lambrecht klar: „Brötchen und Cola bei Veranstaltungen sind für Abgeordnete auch in Zukunft nicht verboten. Ein Tabu muss aber sein, dass sich Abgeordnete in einer bestimmten Weise im Auftrag oder nach Weisung des Auftraggebers verhalten“. Das steht in krassem Widerspruch zum freien Mandat: in Artikel 38, Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz ist festgeschrieben, dass Abgeordnete an Aufträge und Weisungen gerade nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind. Bestechung hat mit freiem Mandat absolut nichts zu tun.“

Am 17. Oktober wird im Deutschen Bundestag eine dreistündige, öffentliche Anhörung zu dem Thema stattfinden. Alle Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des UN-Anti-Korruptionsabkommens vorgelegt, nur Union und FDP nicht.