Eine Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (dem Sonderbefristungsrecht für die Wissenschaft) hat ergeben, dass die dort verankerten Sonderregelungen den Hochschulen geeignete Instrumente zur Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten. Allerdings weist die Evaluation darauf hin, dass der Anteil von Befristungen über einen sehr kurzen Zeitraum ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war noch vertretbar ist. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktorandinnen und Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr.

„Durch die Novellierung des Gesetzes wirken wir Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis entgegen, indem wir unter anderem festschreiben, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind“, erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Simone Raatz. So sollen beispielsweise Verträge für Doktorandinnen und Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. 

Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter werden dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten.

Zusätzliche Forderungen der SPD-Fraktion durchgesetzt

In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf konnten die zuständigen SPD-Abgeordneten zudem vereinbaren, dass Studierende an Hochschulen nicht nur vier Jahre, sondern sechs Jahre als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sein können. "Da die Studiendauer in der Regel zwischen fünf bis sechs Jahren liegt, passen wir damit den zulässigen Befristungsrahmen an die Studienrealitäten - insbesondere vieler Studierender aus einkommensschwachen Familien - an", begründet Simone Raatz.

Auch eine Klarstellung bei den Drittmittelverträgen konnten die Koalitionsfraktionen durchsetzen: Sie werden zukünftig an die gesamte bewilligte Projektlaufzeit gekoppelt. "Damit sichern wir, dass sich Drittmittelverträge nicht nur nach den in jährlichen Scheiben bereitgestellten Mittel richten", sagt Raatz.

Die Neuregelungen seien ein "wichtiges, gutes Signal" vor allem an die vielen jungen Menschen in der Wissenschaft, "die hervorragende Arbeit leisten" und sich bisher häufig "über Jahrzehnte von einem Jahresvertrag zum anderen durchhangeln müssen", betonte SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil bereits zum Kabinettsbeschluss des Gesetzentwurfs (Drs. 18/6489). Arbeitgebern im Wissenschaftsbereich werde es künftig deutlich schwerer gemacht, Vertragslaufzeiten willkürlich und ohne Grund kurz zu halten. Dabei behalte die Wissenschaft aber "die Flexibilität, die sie gerade im Nachwuchsbereich auch braucht".