Vor 25 Jahren begann die friedliche Revolution in der DDR. Am 9. Oktober 1989 demonstrierten über 70.000 Bürgerinnen und Bürger der DDR in Leipzig gegen das SED-Regime. Daraus entstand eine unaufhaltsame Bewegung des friedlichen Protests, die die Berliner Mauer zu Fall brachte und die deutsche Wiedervereinigung ermöglichte. Zu Recht würdigt der Jahresbericht zum Stand der deutschen Einheit, den wir in dieser Woche beraten, den Mut der Menschen in der ehemaligen DDR in ihrem Kampf um Freiheit, Demokratie und politische Selbstbestimmung.

Im Herbst 1989 gründete sich die Sozialdemokratische Partei in der DDR, die ganz bewusst an die Grundwerte und die traditionsreiche Geschichte der Sozialdemokratie anknüpfte. Die Wiedergeburt der gesamtdeutschen Sozialdemokratie wäre undenkbar gewesen ohne die Begeisterung und die Solidarität der Genossinnen und Genossen in Ost und West. Heute stellt die SPD in Ostdeutschland drei von sechs Ministerpräsidenten und ist in den Städten und Gemeinden fest als wichtige politische Kraft verankert.

Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland sichern

Die deutsche Wiedervereinigung ist eine historisch einmalige Leistung. Ich finde, wir können mit Stolz auf das bisher Erreichte blicken. Der wirtschaftliche Aufholprozess im Osten ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber weit vorangeschritten, die Lebensverhältnisse von Ost und West haben sich deutlich angenähert. Die Wirtschaftskraft von Regionen ist heute keine Frage der Himmelsrichtung mehr.

Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland zu sichern, bleibt beständige Aufgabe. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen uns deshalb für einen fairen und solidarischen Ausgleich innerhalb unseres föderalen Systems ein. Wir haben deutlich gemacht: Einen Wechsel vom sozialen Bundestaat zum Wettbewerbsföderalismus, der einen schädlichen Wettstreit um die niedrigsten regionalen Steuersätze entfacht, wird es mit uns nicht geben. Ziel der gegenwärtigen Verhandlungen über eine Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen muss es sein, die finanzielle Handlungsfähigkeit aller staatlichen Ebenen zu sichern.

Materielle Einsatzfähigkeit der Bundeswehr sichern

Als verlässlicher Bündnispartner steht Deutschland in der Pflicht, seine militärische Handlungsfähigkeit zu sichern. Die jüngsten Pannen beim Lufttransport von militärischen und humanitären Hilfen haben gezeigt: Es müssen nun rasch die richtigen Weichen gestellt werden, um vorhandene Missstände zu beheben. Die Bundesverteidigungsministerin hat die Missstände nicht selbst zu verantworten. Aber sie ist gefordert, die Bundeswehr schnellstmöglich wieder fit zu machen. Das am Montag veröffentlichte Gutachten ist ein erster, wichtiger Schritt dazu. Der schlechte Materialzustand ist keine Frage des Geldes, sondern des richtigen Managements. Im vergangenen Jahr hat das Bundesverteidigungsministerium 1,3 Mrd. Euro aus seinem Etat nicht abgerufen. Geld genug ist also vorhanden.

Frank-Walter Steinmeier hat jüngst vor den Vereinten Nationen zu Recht darauf hingewiesen, dass Deutschland, eingebettet in Europa, eine größere Verantwortung für Frieden und Solidarität in der Welt übernehmen muss. Dies ist nur in enger Abstimmung mit unseren Bündnispartnern möglich. Tatsache ist: Bislang liegen weder für Ausbildungseinsätze der Bundeswehr im Irak noch für eine militärische Beteiligung an einer OSZE-Überwachsungsmissionen in der Ukraine entsprechende Einladungen vor. Eine bewaffnete OSZE-Beobachtermission wäre im Übrigen nur mit dem Einverständnis der OSZE, der Ukraine und Russlands möglich. Wir erwarten, dass sich die Bundesregierung entsprechend den Zuständigkeiten der Ressorts zunächst intern über Handlungsoptionen abstimmt und vor einer möglichen Entscheidung des Bundestages alle politischen und rechtlichen Fragen sorgfältig prüft.

Terrorkämpfer aus dem Ausland stoppen

Nur mit einem breiten internationalen Bündnis können wir den Terror des IS erfolgreich bekämpfen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat die Mitgliedstaaten im Rahmen der jüngsten Resolution deshalb aufgefordert, die Anwerbung und Reisebewegung von Terrorkämpfern wirksam zu unterbinden. Die Bundesregierung hat bereits die Tätigkeit der Terrorgruppe IS und ihrer Sympathisanten verboten. Anwerbungs- oder Unterstützungshandlungen, etwa über die sozialen Medien oder durch finanzielle Unterstützung, können auf dieser Grundlage strafrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus prüfen Innenminister de Maizière und Justizminister Heiko Maas, inwiefern der Beschluss des UN-Sicherheitsrats weitere Maßnahmen erforderlich macht. Wir werden dem Terrorismus entschieden und mit allen Mitteln des Rechtstaates entgegentreten.

Flüchtlinge menschenwürdig unterbringen

Die Not in Kriegsgebieten muss in erster Linie vor Ort gelindert werden. Die Bundesregierung hat deshalb allein für den Irak humanitäre Soforthilfen von 50 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hilfe benötigen aber auch die Nachbarstaaten, in die mittlerweile Millionen Menschen aus Syrien und dem Nordirak flüchten. Immer mehr Flüchtlinge suchen aber auch in unserem Land Zuflucht vor Krieg, Bürgerkrieg und Gewalt. Sie verdienen eine menschenwürdige Aufnahme und Behandlung. Auch wenn die furchtbaren Übergriffe in einzelnen Flüchtlingsheimen durch externes Sicherheitspersonal Einzelfälle sein mögen – sie sind eine Schande und dürfen sich nicht wiederholen!

Wir haben bereits gezielte finanzielle Hilfen für die Kommunen auf den Weg gebracht, etwa einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und besondere Maßnahmen im Programm „Soziale Stadt“. Darüber hinaus unterstützen wir den Bundesratsbeschluss der Länder, den Neubau von Flüchtlingsunterkünften auch in siedlungsnahen, unbebauten Grundstücken und in Gewerbegebieten zu erleichtern. In vielen Städten ist dies die einzige Möglichkeit, Flüchtlingen im Winter schnell ein beheiztes und festes Dach über dem Kopf zu verschaffen. Neben der Unterkunft müssen eine Fülle weiterer praktischer Probleme gelöst werden. Ich begrüße deshalb sehr die Initiative von Aydan Özoguz, als Integrationsbeauftragte der Bundesregierung gemeinsam mit Flüchtlingsinitiativen auszuloten, wie die ganz konkreten Hilfen vor Ort unterstützt werden können.

Klare Regeln beim Wechsel von der Politik in die Wirtschaft

Wir haben bereits zu Beginn des Jahres eine klare Regelung für den Wechsel von Politikern in die Wirtschaft gefordert, um möglichen Interessenskollisionen von Anfang an einen Riegel vorzuschieben. Mit der CDU/CSU-Fraktion haben wir uns nun auf eine Regelung mit Augenmaß verständigt, die sich an den Vorgaben für die Europäische Kommission orientiert: Künftig müssen Minister und Parlamentarische Staatssekretäre unverzüglich anzeigen, wenn sie eine Tätigkeit außerhalb des Parlaments oder des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen. Die Bundesregierung wird dann jeweils im Einzelfall entscheiden, ob eine Karenzzeit einzuhalten ist. Ihre Entscheidung wird sie auf Grundlage des Vorschlags eines beratenden Gremiums aus unabhängigen Persönlichkeiten treffen. Wenn bei Berücksichtigung aller Umstände keine Interessenskonflikte drohen, soll auf eine Karenzzeit verzichtet werden. In allen anderen Fällen gilt eine Karenzzeit, deren Dauer in der Regel bis zu zwölf Monaten und in besonderen Fällen bis zu 18 Monate betragen kann. Die konkreten Einzelheiten muss die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ausarbeiten.