„Mit dem Kita-Qualitätsgesetz (KiQuTG) steigen wir ein in eine neue Phase der Qualitätsverbesserung: Der Fokus soll noch stärker als zuvor auf Qualitätsfaktoren wie den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Gewinnung und Bindung von qualifizierten Fachkräften sowie die Stärkung von Leitungen gerichtet sein – alles Handlungsfelder, die zentral sind für eine bessere Qualität in der Kindertagesbetreuung.

Darüber hinaus plant der Bund, auch die Kindertagespflege als prioritäres Handlungsfeld zu setzen. Das ist ein folgerichtiger Schritt, gilt die Kindertagespflege doch als zweite unerlässliche Angebotssäule in der Kindertagesbetreuung.

Auch die sprachliche Bildung wird zum Handlungsfeld von vorrangiger Bedeutung. Vor dem Hintergrund, dass das Bundesprogramm Sprachkitas am 31.12.2022 voraussichtlich auslaufen wird, setzt die Bundesregierung hier ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag um, das Programm weiterzuentwickeln und zu verstetigen.

Und wir sorgen mit dem neuen KiQuTG für soziale Gerechtigkeit: So will der Bund Länder und Kommunen künftig verpflichten, die Elternbeiträge auch nach Einkommen zu staffeln. Bislang wurden Familien mit niedrigen Einkommen durch Elternbeiträge stärker belastet als Familien mit hohen Einkommen. Sie mussten etwa im Jahr 2020 einen deutlichen größeren Anteil (10 Prozent) ihres Haushaltseinkommens für die Betreuungskosten ihres Kindes ausgeben als Eltern mit den höchsten Einkommen (4 Prozent).

Mit dem zweiten Gute-Kita-Gesetz schaffen wir eine gute Grundlage für ein späteres Qualitätsentwicklungsgesetz, mit dem bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung gesetzt werden sollen.“