Viele Menschen machen sich angesichts der steigenden Energiepreise Sorgen, ob sie ihre hohen Wohnnebenkosten zahlen können. Mit einer weitgehenden Reform des Wohngeldes, die in dieser Woche beschlossen wurde, wird ihnen geholfen.

Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt, wird das Wohngeld verdoppelt – und der Kreis der Berechtigten verdreifacht.

Statt 600.000 profitieren künftig zwei Millionen Haushalte.

Durch eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die von der Wohngeldberechtigung automatisch erfasst wird,  werden die Energiekostensteigerungen aufgefangen. Erstmals wird außerdem eine Klimakomponente eingeführt, die zusätzliche Kosten aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau abfedert. Insgesamt steigt damit das Wohngeld im Schnitt von 180 auf 370 Euro im Monat. Das entspricht einer Steigerung von mehr als 100 Prozent. 

Das Wohngeld ist quasi ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Menschen mit kleinen Einkommen. Auch wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus und zugleich wenig Geld hat, kann Unterstützung bekommen. Das gilt aber nur, wenn man keine anderen Sozialleistungen erhält, bei denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt sind, also Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Bafög.

Aktuell sind in Deutschland 40 Prozent der Wohngeldbeziehenden Familien (insbesondere Alleinerziehende), 48 Prozent sind Haushalte von Rentner:innen.

Für die Anträge und die Auszahlung sind die Länder beziehungsweise Gemeinden zuständig.

Ob man wohngeldberechtigt ist, hängt von einer komplizierten Rechnung ab - eine einfach zu merkende Einkommensschwelle gibt es nicht. Ob man berechtigt ist, hängt von Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Grundsätzlich gilt: Wenn niedrige Einkommen auf hohe Wohnkosten treffen, lohnt es sich, den Anspruch zu prüfen. Ob man Wohngeld bekommen könnte, kann man online mit dem Wohngeld-Rechner des Ministeriums ausrechnen lassen. Wer den neuen Mindestlohn oder eine Rente in vergleichbarer Höhe erhält, wird voraussichtlich profitieren.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass der Zeitraum der Bewilligung bei gleichbleibenden Verhältnissen – wie zum Beispiel bei Rentner:innen – von 18 auf 24 Monate ausgedehnt wird.

Eine vorläufige Bewilligung wird zudem dann automatisch als endgültige Entscheidung festgesetzt, wenn innerhalb eines Jahres keine endgültige Entscheidung seitens der Wohngeldstelle getroffen wird.

Zudem wird eine Übergangsregelung für Personen geschaffen, die aus dem SGB II ins SGB XII wechseln und nun wohngeldberechtigt sein werden.

Weiterführende Links:

Wohngeldrechner auf der Website des BMWSB