Finanzhilfen für Zypern

Die Bundesregierung sucht diese Woche einen Grundsatzbeschluss des Bundestages über Finanzhilfen für Zypern aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Auf dieser Grundlage sollen von Europäischer Kommission, EZB und IWF die Einzelheiten des Programms mit allen Bedingungen ausgehandelt werden. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen sollen wiederum dem Deutschen Bundestag für einen zweiten abschließenden Beschluss nach der Osterpause vorgelegt werden.

Nachdem die Republik Zypern im Juni 2012 einen Antrag auf Hilfe gestellt hat, haben Europäische Kommission und EZB nun die Gefährdung der Stabilität der Eurozone, die so genannte „Systemrelevanz“ Zyperns bejaht. Nach den Beratungen der Eurogruppe am 15. und 16. März wurde berichtet, dass Zypern einen substanziellen Eigenanteil von rund 7 Milliarden Euro an seinem Finanzbedarf von rund 17 Milliarden Euro erbringen will. Dies soll maßgeblich im Wege einer einmaligen Sonderabgabe auf Bankguthaben geschehen, die in der Höhe progressiv gestaffelt ist. Die Entscheidung über diese Staffelung liegt jetzt beim zypriotischen Parlament.

Die Voraussetzungen für eine Entscheidung im Deutschen Bundestag sind damit noch nicht gegeben, auch liegt noch keine endabgestimmte Vorlage der Bundesregierung vor.

Die ursprünglich für Sonntag vorgesehene Parlamentsdebatte in Zypern wurde zunächst auf Montag und dann auf den heutigen Dienstag verschoben. Die Bedingungen des zypriotischen Eigenbeitrags sind umstritten und haben innerhalb und außerhalb des Landes zu Protesten geführt. Fragwürdig ist die Heranziehung der Kleinsparer. Die Erwartungen auch in Zypern richten sich offenbar nun darauf, dass Kleinsparer stärker geschützt werden. Das ist auch unser Anliegen.

Ein Freibetrag für kleinere Guthaben ist richtig, denn das Vertrauen von Sparern und der soziale Ausgleich bei der Konsolidierung sind hohe Güter. Andererseits muss auch klar sein, dass eine Zahlungsunfähigkeit Zyperns verbunden mit Bankenpleiten zu sehr viel weitergehenden Verlusten führen würden. Ein erheblicher Teil der Bankeinlagen stammt zudem aus dem Ausland. Viele Kapitaleigner haben Zypern gezielt gesucht, um von Niedrigsteuern und laxen Kontrollen zu profitieren. Dabei fehlte offenbar der Blick auf die Finanzstabilität eines Landes, das bei 840.000 Einwohnern und einer Wirtschaftsleistung von 18 Milliarden Euro einen aufgeblähten Bankensektor geschaffen hat, dessen Bilanzaktiva von aktuell 125 Milliarden Euro siebenfach größer sind als die jährliche Wirtschaftsleistung. Wer dieses Risiko nicht gescheut hat, sollte sich nun nicht beklagen, dass er von den Steuerzahlern der Euroländer nicht vollständig gerettet, sondern durch eine Abgabe an der Konsolidierung beteiligt wird.

Der Bundesminister der Finanzen hat uns gestern in einem Entwurf eines Briefes an den Präsidenten des Deutschen Bundestages über weitere Bedingungen informiert, die bei der Umsetzung von Finanzhilfen für Zypern zugrunde gelegt werden sollen:

  • Der überdimensionierte zypriotische Bankensektor soll verkleinert werden durch den Teilverkauf des internationalen Geschäfts und die Rückführung des Inlandsgeschäfts.
  • Auch Eigentümer und Gläubiger zypriotischer Banken sollen ihren Anteilen entsprechend an Verlusten beteiligt werden.
  • Die Körperschaftssteuer und die Zinsertragssteuer sollen angehoben werden.
  • Zudem soll Zypern bei der Umsetzung der Anti-Geldwäschestandards in eine internationale und unabhängige Überprüfung seiner Finanzinstitute vor Ort einwilligen. Die Einhaltung internationaler Regeln soll sichergestellt werden.

Allerdings findet die von uns geforderte Unterstützung der Finanztransaktionssteuer bisher keine Erwähnung. Dies ist ein deutliches Manko.

Wir werden diese Woche den Stand der Verhandlungen sorgfältig bewerten. Für uns ist dabei entscheidend, dass Zypern, wenn es die Solidarität Europas in Anspruch nimmt, sich auch selbst solidarisch zeigt, indem es Finanzbetrug entschieden bekämpft.

In dieser Woche soll der Koalitionsausschuss von Schwarz-Gelb ein weiteres Mal tagen. Zur Einstimmung profilieren sich CSU und FDP wieder auf eigene Rechnung, ohne dass ein gemeinsames Regierungshandeln erkennbar wäre.

NPD-Verbot

Nachdem Kanzlerin Merkel eine gemeinsame Haltung ihres Kabinetts zum NPD-Verbot angekündigt hat, lehnen nun die fünf FDP-Bundesminister einen NPD-Verbotsantrag durch die Bundesregierung ab. Philipp Rösler hat das mit dem Satz verbunden: „Dummheit lässt sich nicht verbieten.“ Diese Bagatellisierung ist unerträglich. Nach einer monatelangen Hängepartie kommt das Kabinett zu einem erbärmliches Ergebnis. Die Regierung Merkel zeigt sich unfähig, den Kampf gegen den organisierten und mit gewaltbereiten Gruppen vernetzten Neonazismus aufzunehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion bleibt dabei: Vor Feinden der demokratischen Verfassung darf es kein Zurückweichen geben. Gerade in dieser Woche gilt es, daran zu erinnern.

Otto Wels

Am 23. März 2013 jährt sich zum 80. Mal die Rede von Otto Wels gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten. Das Gesetz war der Todesstoß für die freiheitliche Demokratie in Deutschland. Die Abgeordneten der SPD stimmten als einzige der noch nicht verhafteten Parlamentarier gegen das Gesetz. Diese Unbeugsamkeit und dieser Einsatz für die Demokratie bleiben uns ein großes Vorbild. Nicht nur für die Sozialdemokratie, sondern für alle Demokratinnen und Demokraten ist dies ein herausragendes historisches Datum.

Aus diesem Grund veranstalten wir am Mittwoch, den 20. März, eine Gedenkfeier im Deutschen Bundestag. Der Schauspieler Ulrich Matthes wird die Rede von Otto Wels vortragen. Der Historiker Prof. Dr. Heinrich August Winkler wird die Rede würdigen und einordnen. Zudem verleiht die SPD-Bundestagsfraktion zum ersten Mal den Otto-Wels-Preis für Demokratie an engagierte Jugendliche, die mit uns diskutieren werden.