Das Gesetz soll die von den Staats- und Regierungschefs des Euro-Währungsgebietes für dieses Jahr vereinbarte stärkere Eigenkapitalunterlegung relevanter europäischer Banken absichern. Dazu werden die Maßnahmen und Instrumente des zum 31. Dezember 2010 ausgelaufenen 1. FMStG wieder aufgerufen und teilweise sogar noch erweitert.

Der Garantierahmen wird wieder auf 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung auf 80 Mrd. Euro (davon 10 Mrd. Euro nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses und 30 Mrd. Euro nur unter Zustimmung des Finanzmarktgremiums des Deutschen Bundestages) erhöht. Es wäre sehr gut gewesen, wenn es eine ausreichende und intensive Beratungszeit im Parlament gegeben hätte.

Vorschläge von Regierungskoalition abgelehnt
 

Obwohl die SPD-Bundestagsfraktion die Wiederöffnung des FMStG für zwingend erforderlich hält, ist sie der Auffassung, dass die Koalitionsvorstellungen an entscheidenden Stellen zu kurz springen. Bei der Neuauflage des FMStG wurde von Seiten der Regierung und der Koalition versäumt, aus den Entwicklungen und neuen Erkenntnissen der letzten Jahre zu lernen und die richtigen Schlüsse zu ziehen.

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion das 2. FMStG in der von der Koalition vorgelegten Form abgelehnt. Ihre Forderungen hat die SPD in verschiedenen Anträgen im federführenden Haushaltsausschuss und in einem Entschließungsantrag zur dritten Gesetzeslesung im Plenum (Drs. 17/8488) formuliert und vorgebracht.

Dazu gehören vor allem:

  • Es ist sicherzustellen, dass Banken Hilfsmaßnahmen nur dann beanspruchen können, wenn sie die Kosten dieser Maßnahmen selbst tragen. Steuergelder dürfen nicht nochmals zur Rettung oder Stützung von Banken verwendet werden.
  • Es ist sicherzustellen, dass insbesondere Rekapitalisierungsmaßnahmen nicht länger nur freiwillig in Anspruch genommen werden können. Ein Institut, das zusätzlichen Eigenkapitalanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommt, hat einen Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen zu stellen. Diese Verstärkung von Zwangsmaßnahmen ist zur Sicherung des öffentlichen Gutes der Finanzmarktstabilität geboten, zweckmäßig und angemessen. Sie ist eine wichtige Lehre aus den bislang gewonnenen Erfahrungen.
  • Der Regelfall muss sein, dass der Bund über den Finanzmarktstabilisierungsfonds unmittelbares und stimmberechtigtes Aktienkapital oder vergleichbares Kapital erwirbt und dann auch Einfluss auf die grundsätzliche Ausrichtung des Geschäftsmodells der begünstigten Bank nimmt.
  • Entscheidungen über Stabilisierungsmaßnahmen müssen mit einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle und Beteiligung verbunden werden. Die Kontrolle der begünstigten Unternehmen muss ebenfalls eine stärkere parlamentarische Begleitung erfahren.
  • Es ist gesetzlich sicherzustellen, dass eine Bank, die Stabilisierungsmaßnahmen erhält, keine variablen Vergütungen und Boni und keine Dividenden für die Zeit der Maßnahme auszahlen darf.
  • Die vorgesehene Befristung auf den 31. Dezember 2012 ist nicht zweckdienlich, da nicht abzusehen ist, ob sich bis dahin die Volatilität der Finanzmärkte beruhigt und die Lage der Kreditinstitute signifikant verbessert hat.

  

Leider hat Schwarz-Gelb mit seiner Mehrheit all diese Forderungen zurückgewiesen.