In der ehemaligen DDR wurden systematisch Hochleistungs- und Nachwuchssportler im staatlichen Auftrag gedopt, in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler haben dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten. Mithilfe des Systems des staatlich organisierten und erzwungenen Dopings bei Leistungssportlern verfolgte die DDR das Ziel, den sportlichen Ruhm des „sozialistischen Vaterlandes“ zu steigern.

Aus humanitären und sozialen Gründen wurde mit dem im August 2002 verabschiedeten Ersten Dopingopfer-Hilfegesetz ein Hilfsfonds in Höhe von 2 Millionen Euro eingerichtet. Der Fonds hat jedoch nicht alle Opfer erfasst. Zwischenzeitlich sind viele Opfer bekannt geworden, die nach damaligen Kriterien einen Anspruch auf eine entsprechende finanzielle Hilfe gehabt hätten. Doping-Spätfolgen, die erst jetzt zu Tage treten bzw. erst nach Ablauf der damaligen Frist aufgetreten sind, zeigen die Notwendigkeit einer Neuauflage des Ersten Dopingopfer-Hilfegesetzes. „Gewiss kann dieser Fonds nur einen kleinen Beitrag leisten: Kein Geld der Welt kann das angeordnete Staatsdoping entschädigen“, sagt Michaela Engelmeier, sportpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

 

10,5 Millionen Euro in einem Fonds

Mit dem Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz sollen jetzt die DDR-Dopingopfer, die nach den damaligen Grundsätzen keine finanziellen Hilfen erhalten haben, nach denselben Kriterien, in gleicher Verfahrensweise und in entsprechender Höhe eine einmalige finanzielle Entschädigung erhalten. Hierfür sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung eines Fonds vor, der vom Bundesverwaltungsamt verwaltet wird. Ausgehend von ca. 1000 Anspruchsberechtigten und einer jeweiligen Zahlung in Höhe von 10.500 Euro sollen in den Fonds 10,5 Millionen Euro fließen. Anders als 2002 beteiligen sich diesmal jedoch weder der Deutsche Olympische Sportbund noch das Pharmaunternehmen Jenapharm an der Ausgestaltung des Fonds.

Mit dem vorliegenden Entwurf zum Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetz möchte die Koalition einen Beitrag zur öffentlichen Anerkennung und Gleichbehandlung leisten. Der erste Fonds war ein voller Erfolg, jedoch nur für 194 anerkannte Personen. Diese Lücke der Ungerechtigkeit will die Koalition schließen. „Es geht der SPD-Fraktion um Anerkennung für die Betroffenen, die nicht nur unter den körperlichen Folgen, sondern auch unter psychischen Belastungen leiden“, betont Michaela Engelmeier und begrüßt die Pläne der Universitätsmedizin Greifswald, die zusammen mit dem Helios-Klinikum Greifswald eine Studie zu den Folgen des DDR-Dopings plant.

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Bundestag verfolgt mithilfe des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes das Ziel, Nachwuchs- und Hochleistungssportler zu entschädigen, die durch systematisches Doping in der DDR hervorgerufene und zwischenzeitlich neu aufgetretene gesundheitliche Spätfolgen haben.