Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages wurde eingesetzt, nachdem im November 2011 bekannt wurde, dass es der rechtsterroristischen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) über einen Zeitraum von fast 14 Jahren gelungen war, von den Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern unentdeckt schwerste Straftaten zu begehen.

Der Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages kommt in seinem Abschlussbericht fraktionsübergreifend zu der Auffassung, dass Korrekturen bei der Aufgabenwahrnehmung und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden notwendig sind. Hierbei war der politische Fokus insbesondere auf die Verfassungsschutzbehörden gerichtet.

Mit dem Gesetzesentwurf, der am Freitag in 2./3. Lesung beschlossen wurde, werden unter anderem Konsequenzen aus dem Untersuchungsausschuss gezogen (Drs. 18/4654, 18/5051). Für ein effektives Zusammenwirken und verbesserten Informationsfluss der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig eine benannte Koordinierungskompetenz erhalten.

Dazu gehört, dass alle relevanten Informationen zwischen den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern besser ausgetauscht werden sollen. Das geplante Gesetz respektiert die grundgesetzlich verankerte föderale Struktur des Verfassungsschutzverbundes und enthält einen Ausgleich zwischen Bundes- und Landesinteressen. Die Kompetenz des Bundesamtes zur Koordinierung der Zusammenarbeit soll vor allem einheitliche Vorschriften, allgemeine Arbeitsschwerpunkte, Arbeitsteilung und Relevanzkriterien für Übermittlungen einschließen. Dabei wird der föderalen Zuständigkeitsverteilung und der eigenständigen Bedeutung der Länder dahingehend Rechnung getragen, dass es bei der Koordinierung auf den Konsens mit den Ländern ankommt, eine Weisungsbefugnis des Bundesamtes gibt es nicht.

Die Innenpolitiker der SPD-Fraktion Eva Högl und Burkhard Lischka betonen: „Der Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für die künftige Arbeit des Verfassungsschutzes im Bund.“ Eva Högl stellte in der Debatte am Freitagmorgen klar: "Die deutschen Sicherheitsbehörden leisten jeden Tag großartige Arbeit. Mit diesem Gesetz stärken wir den Verfassungsschutz."


Regeln für V-Leute

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion mit einem Änderungsantrag deutliche Verbesserungen durchgesetzt, indem unter anderem der längst überfällige klare gesetzliche Rahmen für die Auswahl, den Einsatz und die Vergütung von V-Leuten im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Verfassungsschutz geschaffen wird. Dabei sollen auch die öffentlich-rechtlichen Befugnisse im Hinblick auf strafbares Verhalten gesetzlich normiert werden.

Die Kriterien über die Verpflichtung von V-Leuten sind nochmals enger gefasst. Auch hier ist die Regelung restriktiv: So können V-Leute sich künftig für sogenannte Organisationsdelikte auf einen öffentlich-rechtlichen Befugnistatbestand berufen. Denn sonst könnten sie nicht in einer verbotenen extremistischen Vereinigung zum Einsatz kommen. Einen Eingriff in Individualrechte, also etwa eine Körperverletzung, gestattet der Entwurf nicht. Kleinere Vergehen kann die Staatsanwaltschaft bereichsspezifisch einstellen, allerdings nur unter sehr engen Voraussetzungen.

Diese Regelung ist also keinesfalls ein „Freibrief“ für den Einsatz von V-Leuten, sondern ein enges Korsett für ein leider unverzichtbares Aufklärungsinstrument im Bereich extremistischer Bestrebungen.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, regelmäßig dem Parlamentarischen Kontrollgremium PKGr Lageberichte zum Einsatz von Vertrauensleuten vorzulegen.