Die Unterbringung der Neuankömmlinge stellt viele Kommunen vor große Herausforderungen. Insbesondere in Ballungszentren mit ohnehin angespanntem Wohnungsmarkt stehen zu wenig Wohnungen und Flächen in Wohngebieten zur Verfügung. Mit dem am 7. November 2014 beschlossenen Gesetz zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen (Drs. 18/2752) werden die Möglichkeiten der Kommunen verbessert, schnell neue Unterkünfte für die Aufnahme von Flüchtlingen zu schaffen.

Mit dem Gesetz soll die Errichtung von Unterkünften befristet bis Ende 2019 auch auf unbebauten Grundstücken in unmittelbarer Siedlungsnähe und als absolute Ausnahme auch in Gewerbegebieten leichter und rechtssicher möglich sein.

Die SPD-Bundestagsfraktion sieht in dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetz einen Baustein für die zeitnahe Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland Schutz und Hilfe suchen, ist aufgrund der internationalen politischen Lage stark gestiegen. Und für 2015 ist mit einem weiteren Anstieg zu rechnen. Das bedeutet einen dringenden Bedarf an der kurzfristigen Bereitstellung von Wohnraum. Klar ist für die SPD-Bundestagsfraktion, dass für die in Deutschland schutzsuchenden Menschen vor allem dezentral Wohnungen in Wohngebieten zur Verfügung gestellt werden müssen.