Zum einen soll künftig verhindert werden, dass sich Unternehmen durch Vermögensverschiebungen und Umstrukturierungen ihrer Strafe entziehen können. Dazu wird eine unternehmensbezogene Sanktion eingeführt, mit der künftig auch lenkende Konzernmütter für Bußgelder einstehen müssen. Das entspricht auch dem aktuellen, europäischen Recht.

Zum anderen wird das Kartellrecht weiter an die Digitalisierung der Wirtschaft angepasst: Durch neue daten- und internetbasierte Geschäftsmodelle entstehen zunehmend Konzentrationstendenzen in bestimmten Geschäftsfeldern. Mit der Kartellrechtsnovelle soll besser verhindert werden, dass sich marktbeherrschende Unternehmen missbräuchlich verhalten.

Schließlich setzt die Novelle neues europäisches Recht um, damit Verbrauchern oder Unternehmen, denen durch Kartelle Schaden entstanden ist, schneller und einfacher ihren Schaden vor Gericht ersetzt bekommen.