Die EU-Transparenzrichtlinie regelt die wesentlichen Transparenzvorgaben hinsichtlich börsengehandelter Wertpapiere. Mit der Überarbeitung verfolgt der EU-Gesetzgeber zum einen das Ziel, durch eine Vereinfachung der Berichtspflichten Kapitalmärkte insbesondere für kleine und mittlere Emittenten attraktiver zu machen. Zum anderen soll die EU-weite Harmonisierung des Transparenzregimes auf hohem Niveau weiter vorangetrieben werden – vor allem mit Blick darauf, den verdeckten Aufbau wesentlicher Unternehmensbeteiligungen (so genanntes „Anschleichen an Unternehmen“) zu verhindern.
Hierzu gehört auch, verbindliche Mindestvorgaben zur Schaffung wirksamer und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie einzuführen. Für juristische Personen sind nun Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise des Zweifachen der erlangten Vorteile möglich.
Die Umsetzung der Richtlinie erfordert eine Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes und dem darauf gestützten Verordnungsrecht. Es bedarf auch Anpassungen am Handelsgesetzbuch.