Die im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vereinbarte Regelung, wonach der Bund mittelfristig die kompletten Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung übernimmt, ist ein großer politischer Erfolg. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der finanziellen Situation von Kommunen und Landkreisen geleistet.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf setzt die Verabredungen des Vermittlungsverfahrens vom Februar 2011 nur in unzureichend um: Lediglich die erste Stufe der Entlastung für das Jahr 2012, in dem die Bundesbeteiligung auf 45 Prozent der Kosten ansteigt, ist geregelt. Für die weiteren Entlastungsstufen der Jahre 2013 und ab dem Jahr 2014, in denen die Bundesbeteiligung auf 75 Prozent bzw. 100 Prozent ansteigen soll, bekennt sich die Bundesregierung zwar zu den getroffenen Verabredungen, doch sind die konkreten Regelungsvorschriften nicht enthalten.
Für die Kommunen und Landkreise führt dies zu dem Problem, dass für das Jahr 2012 zwar die geplante Entlastung in Höhe von 1,2 Milliarden Euro erreicht wird, jedoch für die nachfolgenden Jahre keine Planungssicherheit gegeben ist. Bei den geplanten weiteren Entlastungsstufen handelt es sich um ein Entlastungsvolumen von 2,7 Milliarden Euro im Jahr 2013, 4,1 Milliarden Euro für das Jahr 2014 und 4,4 Milliarden Euro in dem Jahr 2015.
Damit jedoch wenigstens die Entlastung für das Jahr 2012 vereinbarungsgemäß erreicht werden kann, hat die SPD-Bundestagsfraktion dem Gesetz in 2./3. Lesung zugestimmt und einen Entschließungsantrag eingebracht. Darin fordert sie die Bundesregierung auf, zur weiteren vereinbarten Entlastung der Kommunen und Landkreise einen Gesetzentwurf bis zum 1. April 2012 vorzulegen und darin einen Finanzierungsmodus zu entwickeln, wonach die Abrechnung der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zeitnäher als bislang erfolgt.