Durch das Steuermodernisierungsgesetz werden die rechtlichen Grundlagen für eine umfassende Anwendung moderner Informationstechnologien der Steuerverwaltung geschaffen. Trotz der stärkeren Beachtung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten im Besteuerungsverfahren wird es keine Abstriche bei den rechtstaatlichen Prinzipen, etwa dem Anspruch auf rechtliches Gehör der Steuerpflichtigen geben.
Frank Junge, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion, betont: „Mit dem Steuermodernisierungsgesetz wird ein umfassendes Maßnahmenpaket umgesetzt, das die Bearbeitung von Steuererklärungen schneller und effizienter gestalten soll. Das Gesetz ist die Basis für eine automatisierte und computergestützte Steuerfestsetzung, die Bürgerinnen und Bürger sowie Finanzverwaltungen gleichermaßen entlastet.“
Die SPD-Fraktion hat außerdem dafür gesorgt, dass die Belange der Steuerpflichtigen nicht zu kurz kommen. So wurden auf Betreiben der Sozialdemokraten die zunächst vorgesehenen automatischen Mindestverspätungszuschläge für von Steuerberatern zu spät eingereichte Steuererklärungen abgesenkt. Statt der geplanten Mindestzuschläge von 50 Euro für jeden angefangenen Verspätungsmonat, wird nunmehr ein Zuschlag von 25 Euro erhoben. Für unberatene Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst einreichen, wird es keine automatische Festsetzung von Verspätungszuschlägen geben. Bei ihnen wird ein Verspätungszuschlag wie bisher nur im Einzelfall und nach pflichtgemäßem Ermessen des Finanzbeamten festgesetzt. Die SPD-Fraktion setzte auch durch, dass unberatene Steuerpflichtige, die einer Pflichtveranlagung unterliegen, für die Einreichung ihrer Steuererklärung mehr Zeit erhalten. Das ist etwa bei Steuerpflichtigen mit einer Lohnsteuerklassenkombination III/V der Fall. Für diese Steuerpflichtigen wird die Abgabefrist von Ende Mai auf Ende Juli verlängert.