Die Bedrohung von Walarten und -beständen ist hoch. Beifänge in der industriellen Fischerei, der Eintrag von Umweltgiften und Plastikmüll in die Ozeane sowie der ständig zunehmende Unterwasserlärm stellen eine große Bedrohung für das Überleben der Wale dar. Nicht nur Umweltveränderungen schränken den Lebensraum vieler Wale ein. Eine weitere erhebliche Gefährdung bilden die anhaltenden kommerziellen Interessen einzelner Walfangstaaten. Im Jahr 1982 beschloss die Internationale Walfangkommission ein Verbot des kommerziellen Walfangs. Dieses trat 1986 in Kraft. Island, Japan und Norwegen umgehen das Verbot jedoch oder erkennen es nicht mehr an.

Diese Entwicklungen zwingen zum Handeln, nehmen Wale doch eine wichtige Rolle im marinen Ökosystem und Nahrungsnetz ein. Sie sollen auch in Zukunft als Symbol biologischer Vielfalt erhalten bleiben.

Vom 20. – 28. Oktober findet die Tagung der Internationalen Walfang Kommission (IWC) statt. Mit ihrem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, sich zielstrebig und beständig für den umfassenden Schutz der Walbestände einzusetzen und die Einhaltung und Fortführung des Walfangverbotes von den IWC-Mitgliedstaaten einzufordern. Auch soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass Island, Japan und Norwegen ihre Walfangaktivitäten aufgeben.

In dem Antrag stellen die Koalitionsfraktionen zudem klar, dass sich auch Deutschland weiterhin dafür einsetzen wird, die heimisch vorkommenden Schweinswale noch besser vor Unterwasserlärm und Umweltverschmutzung zu schützen sowie Beifänge zu minimieren.