Schwarz-Gelb führt mit der 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) das Kartellrecht für die gesetzliche Krankenversicherung ein. Das hat schwere Folgen, weil die Krankenkassen nun als Wirtschaftsunternehmen und nicht mehr als Sozialversicherungen angesehen werden können. Doch eigentlich sind die Gesetzlichen Krankenkassen laut dem V. Sozialgesetzbuch (SGB) zu einem einheitlichen und gemeinsamen Handeln verpflichtet. Es herrscht das Gebot der Kooperation. Doch genau dies untersagt das Kartellrecht Wirtschaftsunternehmen. Kooperationen stellen einen Verstoß gegen das Kartellrecht dar.

Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen handelt es sich aber nicht um Wirtschaftsunternehmen, sondern um solidarische durch Umlage finanzierte Pflichtsozialversicherungen, die für über 70 Millionen Menschen die medizinische Versorgung ohne Gewinnstreben kostengünstig sicherstellen muss.

Schwarz-Gelb gefährdet unser solidarisches Gesundheitssystem

Auch der Europäische Gerichtshof (EUGH) hat in einem Urteil die Auffassung vertreten, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland keine Wirtschaftsunternehmen sind. Deshalb gilt für sie auch nicht das europäische Wettbewerbsrecht. Durch die künftige Anwendung des Kartellrechts besteht die Gefahr, dass der EUGH die Krankenkassen künftig als Wirtschaftsunternehmen ansieht. Damit würde auch für sie das europäische Wettbewerbsrecht gelten. Dann sind nationale Sonderregeln nicht mehr möglich und die Versicherten müssten die Konsequenzen tragen. Denn die solidarische Finanzierung, der Steuerzuschuss, die Selbstverwaltung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auch die der Leistungserbringer, das Koopertionsgebot zwischen den Kassen, die Rechtsform als Körperschaft öffentlichen Rechts und die Gestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages stellt Schwarz-Gelb mit der Gesetzesänderung zur Disposition. Das bedeutet, dass Schwarz-Gelb das bewährte solidarische Gesundheitswesen mittelfristig in Frage stellt.

SPD lehnt die Gesetzesänderung ab

Die SPD-Fraktion hat deshalb gegen die Gesetzesänderung gestimmt. Bezeichnend für Schwarz-Gelb ist, dass diese einschneidenden Veränderungen nicht im Gesundheitsausschuss ausführlich beraten und geprüft wurden. Auch eine eigenständige Anhörung fand trotz massiver Kritik auch aus den Koalitionsreihen nicht statt. Eilig wollten Union und FDP das Gesetz durchpeitschen. Obwohl in die sozialrechtliche Wettbewerbsaufsicht der Länder massiv eingegriffen wird, soll das Gesetz ohne

Zustimmung des Bundesrats in Kraft treten. In seiner Stellungnahme hat die Länderkammer den Artikel zum Kartellrecht einheillig abgelehnt. Alle Kritik auch die aus dem Gesundheitswesen wurde abgewiegelt.