Seit 2021 wird beim Heizen mit Öl und Erdgas eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Bisher mussten Mieter:innen diese Kosten alleine tragen, ab Januar 2023 werden nun auch Vermieter:innen stärker beteiligt, wie der Bundestag in dieser Woche beschlossen hat.
Je nach energetischem Zustand des Mietshauses werden die Kosten abgestuft entsprechend dem Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche verteilt. In dem Stufenmodell gilt: Je schlechter der energetische Zustand eines Gebäudes, desto höher ist der Kostenanteil für Vermieter:innen. So soll auf Vermieter:innenseite ein Anreiz zu Investitionen in klimaschonende Heizungssysteme und energetische Sanierungen gesetzt werden – auf Seite der Mieter:innen ein Anreiz zu energieeffizientem Verhalten.
Bei Nichtwohngebäuden soll zunächst eine hälftige Teilung der Kohlendioxidkosten eingeführt werden, wobei im parlamentarischen Verfahren festgelegt wurde, dass das Stufenmodell für Nichtwohngebäude nun auch früher gilt als ursprünglich geplant – nämlich ab 2025.
Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion erreicht, dass ein Online-Tool für die Berechung des CO2-Preises gesetzlich verankert wird. So können Mieter:innen und Vermieter:innen errechnen, wie hoch die Kosten oder die Erstattungen sind. Außerdem werden Brennstoffhändler verpflichtet, auf ihren Rechnungen darüber zu informieren, dass Mieter:innen, die sich selbst mit Wärme versorgen, einen Erstattungsanspruch gegenüber den Vermieter:innen haben.
Das Stufenmodell wird dahingehend angepasst, dass in der Stufe mit den energetisch schlechtesten Gebäuden die Mieter:innen mit fünf (statt zehn) Prozent beteiligt werden und die Aufteilung somit fünf Prozent Mietende und 95 Prozent Vermietende entspricht.
Die Regelungen sollen unbefristet gelten und bis zum 31. Dezember 2025 evaluiert werden.