„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Rechtssicherheit für die Vertiefung der Europäischen Union und die Festigung der Eurozone.
Der ESM wurde geschaffen, um Euroländer deren Zahlungsfähigkeit aufgrund von Finanzmarktentwicklungen bedroht ist, zu stützen. Gleichzeitig haben sich die Euroländer mit dem Fiskalvertrag verpflichtet, ihre Anstrengungen zu einer soliden Haushaltsführung zu verbessern.
Die mit der Schaffung des ESM verbundenen Parlamentsrechte wurden ebenfalls im Grundsatz bestätigt und haben sich bisher auch als wirksam erwiesen. Für die Akzeptanz und das Verständnis der Bevölkerung ist es wichtig, dass bei den übernommenen Haftungsrisiken nicht getrickst wird und dem Parlament alle Informationen frühzeitig zur Entscheidung vorliegen.
Auf dem Weg zu einer Fiskalunion fehlen aber noch zentrale Bausteine. Auch in der Steuerpolitik braucht es in Europa eine stärkere Vergemeinschaftung. Dazu gehört auch, dass wir mit der Einführung der Finanztransaktionssteuer endlich die Verursacher der Krise, die zu einer erheblichen Belastung der öffentlichen Haushalte beigetragen haben, an den Kosten beteiligen.
Ein zentrales Element bei der mit ESM und Fiskalvertrag angestrebten Vertiefung ist auch die Vervollständigung der Bankenunion. Hier stehen wir in dieser Woche vor wichtigen Entscheidungen, die eine weitreichende Übertragung von Zuständigkeiten an die Europäische Union mit sich bringen werden. Die SPD wird dabei darauf achten, dass künftig der Steuerzahler nur noch an der allerletzten Stelle und erst nachdem Aktionäre und Gläubiger der Banken bezahlt haben, für eine Absicherung von Risiken in Frage kommt.“