Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 21. Juli 2015 das auf Betreiben der CSU eingeführte Betreuungsgeld gekippt, weil für derartige Leistungen nicht der Bund, sondern die Länder zuständig seien. Doch für Eltern, die bereits Betreuungsgeld für ihre Kinder erhalten haben, gibt es Entwarnung: Sie müssen dem Staat nichts zurückzahlen. Familien, die bereits Betreuungsgeld beziehen, bekommen es auch weiterhin, sagte zudem die zuständige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). "Die Auszahlungen laufen ganz normal weiter. Diejenigen, deren Anträge bereits bewilligt wurden, werden Zahlungen erhalten", so Schwesig. Über die weitere Umsetzung werde sie mit den Regierungsfraktionen am 13. August beraten.

Das Gericht hat keine Regelungen getroffen, die das Entfallen des Betreuungsgeldes näher regeln. Unklar ist die Lage noch bei Anträgen, die vor dem Urteil am 21. Juli 2015 eingereicht wurden, aber noch nicht bewilligt sind. "Derzeit wird die Rechtslage geprüft, wie mit Anträgen, die noch nicht beschieden wurden, umzugehen ist", heißt es aus dem Bundesfamilienministerium. Bei der Umsetzung des Urteils werde der so genannte Vertrauensschutz für die betroffenen Familien im Vordergrund stehen.

Was passiert mit den frei werdenden Bundesmitteln?

SPD und Union wollen Anfang September entscheiden, wie mit den freiwerdenden Mitteln des Bundes umgegangen werden soll. Familienministerin Schwesig und die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Bundestag, Carola Reimann, machten bereits am Dienstag deutlich, dass aus Sicht der Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten das Geld den Kindern und Familien in Deutschland zugutekommen sollte. Reimann wünscht sich Investitionen in den Kita-Ausbau: "Wir wollen eine noch bessere Betreuung und frühe Förderung für unsere Kinder durch kleinere Gruppengrößen, gute Ernährung und viel Bewegung. Wir wollen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Öffnungszeiten der Kitas."

Die Bundesländer können selbst entscheiden, ob sie die Familiengeldleistung als Landesbetreuungsgeld weiterführen. Umstritten ist jedoch, ob sie dafür vom Bund Unterstützung erhalten dürfen. Sönke Rix, familienpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, hat hier bereits eine klare Haltung: "Für mich steht fest: Die Mittel aus dem Bundesbetreuungsgeld müssen in die Umsetzung des Koalitionsvertrages zugunsten von Kindern und Familien gehen. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Bund den Ländern kein Geld für eine Verwendung als Landesbetreuungsgeld geben darf."

SPD-Fraktion für Kita-Ausbau statt Betreuungsgeld

Das Bundesbetreuungsgeld erhalten Eltern, deren Kinder ab dem 1. August 2012 geboren wurden und für die sie keine staatlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen. Dazu gehören zum Beispiel öffentliche Kindertagesstätten oder von den Kommunen bezuschusste Tagesmütter. Die SPD-Bundestagsfraktion stand dem von Schwarz-Gelb eingeführten Betreuungsgeld stets kritisch gegenüber, da es sich um eine staatliche Leistung für die Nicht-Inanspruchnahme einer Leistung handelt.

Zudem sei es sowohl bildungspolitisch als auch hinsichtlich der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Integration das falsche Instrument, betont der familienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion. Wenn die Mittel in die Qualität und den weiteren Ausbau von Kitas investiert werden, so Rix, würden alle Kinder bessere Startchancen, ausländische Familien zusätzliche Unterstützung und viele Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhalten.

 

Jasmin Hihat