Die Leistungen der außerklinischen Intensivpflege werden neu geregelt. Ziel ist es, die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Außerklinische Intensivpflege bedeutet, dass die schwerstpflegebedürftigen Menschen zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft für Intensivpflege leben. Die Patientinnen und Patienten werden beatmet und müssen dauerhaft überwacht werden, da jederzeit eine lebensbedrohliche Situation eintreten kann.

Nun werden erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause eingeführt. Die bisherigen Regelungen werden in einen neuen Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege überführt. Nur besonders qualifizierte Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dürfen die Leistungen verordnen.

Selbstbestimmung gestärkt

Im Gesetzgebungsverfahren hat die SPD-Fraktion genau darauf geachtet, dass Patientinnen und Patienten auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben sich im parlamentarischen Verfahren erfolgreich dafür eingesetzt, dass dies im Gesetz sichergestellt wird und die Selbstbestimmung der Betroffenen gewährleistet bleibt.

So hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dass es keine einseitige Entscheidung der Krankenkasse über den Ort der Leistungserbringung geben wird und den Wünschen der Versicherten zu entsprechen ist. Werden also tatsächlich Mängel in der medizinischen und pflegerischen Versorgung festgestellt, wird es keinen Automatismus für einen Umzug in eine stationäre Wohnform geben, sondern es wird gemeinsam zwischen allen Beteiligten in einer Zielvereinbarung festgelegt, wie und in welchem Rahmen die Mängel zu beheben sind.

Die Eigenanteile, die Versicherte bei Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen tragen müssen, werden erheblich reduziert. Dadurch wird auch die Wahlmöglichkeit für die Patientinnen und Patienten verbessert, indem sie unabhängiger von den eigenen finanziellen Rahmenbedingungen wird.

Verbesserungen bei Reha-Leistungen

Verbesserungen gibt es auch bei den Leistungen der medizinischen Rehabilitation, in dem die Inanspruchnahme erleichtert und das Wahlrecht der Versicherten gestärkt wird. So soll es bei der geriatrischen Rehabilitation künftig ausreichen, wenn der Arzt diese Leistungen verordnet. Die Prüfung der Krankenkasse entfällt. Dadurch können Leistungen schneller und einfacher in Anspruch genommen werden. Das stärkt den Grundsatz „Reha vor Pflege“. Die geriatrische Rehabilitation unterstützt ältere Menschen nach einer schweren Erkrankung dabei, ihre Selbständigkeit im Alltag zurückzuerlangen und Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.

Bei anderen Reha-Leistungen kann die Krankenkasse von einer ärztlichen Verordnung künftig nur aufgrund einer gutachterlichen Stellungnahme des Medizinischen Dienstes abweichen. Zudem wird das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl der Reha-Einrichtung gestärkt. So müssen Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Versicherte eine andere als die von der Kasse bestimmte Einrichtung wählen, nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte getragen werden.