„SPD und Union haben sich auf Änderungen im Bereich der Arbeitsgelegenheiten geeinigt und wollen so Langzeitarbeitslose stärker unterstützen“, erklärt die arbeitspolitische und sozialpolitische Sprecherin Katja Mast. In einem Zeitraum von fünf Jahren sollen Langzeitarbeitslose zukünftig drei Jahre eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit ausüben können. Bisher war das nur für maximal zwei Jahre in einem Zeitraum von fünf Jahren möglich. Mit dieser Neuregelung können Menschen, die schon lange arbeitslos sind, besser an den Arbeitsmarkt herangeführt und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

„Wir haben uns mit der Union auch darauf geeinigt, dass Personen, die eine Arbeitsgelegenheit ausüben, künftig zusätzlich durch eine sozialpädagogische Begleitung unterstützt werden können“ sagt Markus Paschke zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion. Ziel ist die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses und die langfristige Integration des Geförderten in den Arbeitsmarkt. Entsprechende Aufwendungen erstattet das Jobcenter. Die Beratungsfunktion von Gewerkschaften und Arbeitgeber wird gestärkt, wenn es um die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten geht.

Bessere Ausgestaltung von Eingliederungsvereinbarungen

„Auch die Förderung von Arbeitslosengeld II Beziehenden in Ausbildung wird verbessert. Sie bekommen in bestimmten Härtesituationen Unterstützung vom Jobcenter“, erläutert Kerstin Griese, Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales (SPD). Menschen, die aufgrund der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht mehr bedürftig sind, können in den ersten Monaten in ihrer neuen Tätigkeit nachgehende Unterstützung bekommen. Hierfür hat die SPD-Fraktion den Kreis möglicher Hilfen erweitert. So soll zukünftig jede erforderliche Unterstützung geleistet werden können.

Es wird zudem gesetzlich klargestellt, dass die Verletzung von Mitwirkungspflichten im SGB II bei der Beantragung einer vorgezogenen Rente wegen Alters nicht sanktioniert wird. Daher wird es auch nicht vermehrt zu Renten mit Abschlägen kommen.

Weitere Verbesserungen, auf die die Koalition sich verständigen konnte, betreffen beispielsweise die Ausgestaltung von Eingliederungsvereinbarungen, die Verbesserung der Zusammenarbeit von Behörden, die Anrechnung von Mutterschaftsgeld auf das Arbeitslosengeld II und die Abtretbarkeit von Leistungen der Grundsicherung.

Für Alleinerziehende und den umgangsberechtigten Elternteil bleibt es beim geltenden Recht. Hier wird es keine gesetzlichen Änderungen geben, die möglicherweise zu Nachteilen für die Kinder führen könnten. Überlegt wird, in der Grundsicherung für Arbeitsuchende einen Umgangsmehrbedarf einzuführen. Damit würden Hürden abgebaut, wenn das Kind einer/eines Alleinerziehenden Umgang mit dem anderen Elternteil, der ebenfalls Arbeitslosengeld II bezieht, hat. Leider konnte die geplante Verbesserung noch nicht abschließend mit dem Koalitionspartner konsentiert werden. Maßgeblich hierfür sind vor allem noch nicht ausgeräumte Finanzierungsvorbehalte seitens des Bundesfinanzministeriums.

Die von der eingangs erwähnten Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Änderungen beim Sanktionenrecht hat die CDU/CSU abgelehnt. Es ist den Sozaildemokraten leider in zahlreichen Gesprächen nicht gelungen, ihren Koalitionspartner davon zu überzeugen, dass Jüngere und Ältere Arbeitsuchende gleich behandelt werden sollten und es keine Sanktionierung in die Übernahme der Kosten der Unterkunft geben darf. Das bleibt weiter auf der Agenda. Dennoch hat die SPD-Fraktion mit dem vorgelegten Gesetz viel für Arbeitsuchende und Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen, erreicht. Gleichzeitig wird die Arbeit der Jobcenter etwas einfacher. Die Mitarbeiter der Jobcenter haben so mehr Zeit, sich um die Menschen zu kümmern, die intensivere Unterstützung brauchen auf dem Weg zurück in Arbeit.