Gleichzeitig hat der Deutsche Bundestag abschließend über den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion bezüglich der Wiederaufnahme der Erkundung von Gorleben als Endlager abgelehnt. Mit dem Antrag der Fraktion „Keine Vorbereitungen für die Wiederaufnahme der Erkundung des Salzstocks in Gorleben bis zum Abschluss der Arbeit des 1. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses“ wird die Bundesregierung aufgefordert, die Ergebnisse des jetzt eingesetzten Untersuchungsausschusses abzuwarten. Denn die schwarz-gelbe Bundesregierung will jetzt den Rahmenbetriebsplan zur Erkundung des potenziellen Endlagers Gorleben verlängern, um die Erkundung wieder aufzunehmen. Das widerspricht in der Sache der bevorstehenden Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der das Zustandekommen der Entscheidung zur Erkundung von Gorleben im Jahr 1983 erst überprüft.

Hintergrundinformationen

Im letzten Jahr sind Dokumente publik geworden, die den Verdacht begründen, dass die Entscheidung der Bundesregierung vom 13. Juli 1983, sich bei der Erkundung des Standortes Gorleben als möglichem Endlager für hochradioaktive Abfälle zu beschränken und damit die Erkundung alternativer Standorte auszuschließen, auf politischer Vorfestlegung bzw. politischer Einflussnahme beruhte und nicht auf Grundlage wissenschaftlicher Expertise erfolgte.

Parlament und Öffentlichkeit haben einen Anspruch darauf, dass die Gorleben-Lügen endlich restlos aufgedeckt werden. Schwarz-Gelb will nach wie vor wider besseres Wissen den Standort Gorleben als Atommüll-Endlager durchsetzen. Grundlage dafür ist die bereits genannte im Jahr 1983 von der damaligen Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl getroffene fatale Lenkungsentscheidung. Durch die politisch motivierte Festlegung auf den Standort sind fachliche Erwägungen wie u.a. geologische Aspekte geringer bewertet worden. Es besteht daher der begründete Verdacht, dass der Standort Gorleben bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Erkundung 1983 nicht als hinreichend geeignet gelten konnte.

Eine nach den Medienberichten im September 2009 aus Mitarbeitern des Bundesumweltministeriums (BMU), des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) sowie des Bundeskanzleramtes zusammengesetzte Arbeitsgruppe konnte nach Prüfung der bekannt gewordenen Vorgänge und Unterlagen kein einvernehmliches Endergebnis vorlegen. Zu dem umfänglichen Berichtsentwurf des BMU nahm das Kanzleramt gegenläufig Stellung. Ein einvernehmlicher Bericht und damit ein abschließendes umfassendes Urteil über die Vorgänge des Jahres 1983 liegt also nicht vor.