Dass Rechtsextremismus in Rechtsterrorismus umgeschlagen ist, war nicht erkannt worden. Mahnende Stimmen wurden nicht gehört. Umfassende Ansätze im Kampf gegen Rechts mussten sich in der Vergangenheit immer stärker rechtfertigen, Initiativen waren und sind in ihrer Existenz bedroht. Spätestens jetzt ist Deutschland gefordert, mit aller Kraft den braunen Sumpf, dessen Ausläufer bis weit in die Mitte der Gesellschaft reichen, endgültig trocken zu legen. Für Sozialdemokraten ist das in ganz besonderer Weise eine Verpflichtung – ihrer eigenen Vergangenheit wie ihrer Grundwerte wegen.
In einem Positionspapier, das die Fraktion am 17. Januar beschlossen hat, fordert die SPD-Bundestagsfraktion die lückenlose und schonungslose Aufklärung der Ereignisse. Sie unterstützt eine intelligente Kombination einer paritätisch besetzten Bund-Länder-Kommission und eines Untersuchungsausschusses, um die Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland auf ihre Effektivität hin zu überprüfen. Aus den Ergebnissen werden die nötigen Konsequenzen gezogen. Das schließt ausdrücklich organisatorische oder gesetzgeberische Konsequenzen im Rahmen des Rechtsstaates mit ein.
Ausschöpfung der repressiven Mittel
„Null Toleranz“ gegen Neonazis und ihre Helfershelfer ist das Gebot der Stunde. Mit Polizeipräsenz, hoher Kontrolldichte und der Ausschöpfung aller repressiven Mittel müssen die Rechten spüren, dass sie die wehrhafte Demokratie keinen Tag länger erträgt.
Folgende konkrete Aktivitäten werden dem Beschluss zufolge eingeleitet bzw. verstärkt:
Prävention
- Den sozialen Zusammenhalt in den Kommunen stärken und die Städte und Gemeinden finanziell gut ausstatten, so dass sie Kultur, Sport, Jugendarbeit und Sozialarbeit vorhalten können. Es gilt, Bildung als öffentliches Gut zu stärken und alles dafür zu tun, um allen Kindern und Jugendlichen gleiche Chancen auf beste Bildung zu garantieren.
- Die Zuständigen und die Anständigen müssen ein breites Bündnis bilden. Der Staat und seine Organe, Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Vereine - schlicht: alle Meinungsträger der Zivilgesellschaft müssen die Bekämpfung des Rechtsextremismus ganz zu ihrer Sache machen. In Schulen und Universitäten, in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen tut Aufklärung not.
- Die unzulässige Vermischung von Links-, Rechts- und islamistischem Extremismus muss beendet werden. Gerade die Rechtsextremisten müssen mit eigenen Ansätzen beobachtet und verfolgt werden.
- Die Extremismusklausel muss sofort fallen. Wer gegen Neonazis kämpft, darf nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Die Finanzierung der Programme gegen Rechtsextremismus muss dauerhaft gesichert werden. Die Bundeszentrale für politische Bildung muss mit ausreichend Mitteln ausgestattet sein, Aussteigerprogramme sind zu professionalisieren.
Repression
- Die behördliche Sicherheitsarchitektur ist zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu ordnen.
- Die Bildung des „Abwehrzentrum Rechts“ unter Beteiligung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts ist ein Schritt in die richtige Richtung.
- Eine Verbunddatei Rechts als Indexdatei ist grundsätzlich möglich.
- In der polizeilichen Kriminalstatistik will die SPD-Fraktion die Zählweise verbessern, damit rechtsextreme Taten dort auch wirklich erfasst werden. Polizei und Justiz müssen in Zusammenarbeit mit den Vertretern der Zivilgesellschaft sensibilisiert und geschult werden.
- So genannte „Hatecrimes“ müssen strafverschärfend wirken. Dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits vorgelegt (Drs. 17/8131).
- Zur Gewährleistung einer effektiven Strafverfolgung bedarf die Mindestdatenspeicherung der Formulierung einer rechtsstaatlich abgewogenen Regelung nach den strikten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.
- Ein erneuter Vorstoß zum Verbot der verfassungsfeindlichen NPD ist überfällig.
Schließlich ist neben einer Bund-Länder-Kommission ein Untersuchungsausschuss auf Bundesebene vonnöten. In einem Antragsentwurf der SPD-Fraktion dazu heißt es: „Die von der als „Zwickauer Terrorzelle“ bekanntgewordenen rechtsextremistischen Gruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) in den Jahren 2000 bis 2007 begangenen Morde quer durchs Land zählen zu den schwersten und abscheulichsten Verbrechen, die die Bunderepublik Deutschland bislang erleben musste.“
Dass so etwas Unfassbares überhaupt möglich war, zeigt, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene dringend überprüft werden müssen.
Bund-Länder-Expertenkommission
Die schonungslose und transparente Aufarbeitung möglicher Fehler und Versäumnisse der deutschen Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutzbehörden, Polizeien und Staats-anwaltschaften) ist – neben der lückenlosen und zügigen Aufklärung der menschenverachtenden Taten selbst – oberstes Gebot und ein wichtiges Zeichen für die Familien und Freunde der Opfer sowie für die Gesellschaft insgesamt. Geklärt werden muss dabei auch, aus welchen Gründen es überhaupt zu diesen menschenverachtenden Taten kommen konnte und was die Schlussfolgerungen aus all dem sind.
Zur Erreichung dieses Ziels sind dem Antrag zufolge Bund und Länder gleichermaßen in der Pflicht, jede Anstrengung zu unternehmen, um schnell Klarheit auf allen Ebenen über möglicherweise bestehende Mängel zu erlangen und die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Es bedarf einer parlamentarischen Untersuchung durch den Deutschen Bundestag, um mögliche Fehler und Versäumnisse der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene aufzuklären und die hierbei gewonnenen Erkenntnisse mit den Ergebnissen der Bund-Länder-Expertenkommission zu den möglichen Defiziten bei den Sicherheitsbehörden der Länder und an den Schnittstellen zwischen Länder- und Bundesbehörden zusammenzuführen.
Überprüfungen der Gesamtstruktur
Nur so lässt sich das von allen demokratischen Kräften geforderte Ziel der umfassenden Fehleranalyse und der Überprüfung der Gesamtstruktur der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Länderebene sachgerecht erreichen. Deshalb fordert die SPD-Fraktion die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses als „Legislativ- und Empfehlungsenquete“, um die erforderlichen Maßnahmen und Vorschläge auf möglichst breiter und gesicherter Tatsachengrundlage sachgerecht vorzubereiten. Auf Arbeitsebene sind sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages auch weitgehend einig. Allerdings besteht noch nicht bei allen Punkten Konsens.
Die SPD-Fraktion begrüßt den Beschluss der Bundesinnenministerkonferenz, den Bundesminister des Innern zu beauftragen, eine Bund-Länder-Expertenkommission bei seinem Ministerium einzusetzen, und erwartet eine rasche Aufnahme der Arbeit der Kommission. Sie soll – in Ergänzung zur Aufklärungsarbeit auf der Ebene der Bundesbehörden durch den zeitgleich eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages – vor allem die Aufarbeitung des Sachverhalts auf der Ebene der Sicherheitsbehörden der Länder betreiben.