Zuletzt hatte der Abschlussbericht des vom Berliner Senat beauftragten Sonderermittlers gravierende Fehler der Behörden auf allen Ebenen offenbart. Ergänzend zur laufenden Arbeit von Untersuchungsausschüssen in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen ist es deswegen aus Sicht der SPD-Fraktion an der Zeit, dass auch der Deutsche Bundestag einen Beitrag zur umfassenden Aufklärung leistet.

Dabei soll an die Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse und der Arbeit der Sonderbeauftragten in den Ländern sowie an die Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages angeknüpft werden.

Nach dem Willen der Unions- und der SPD-Fraktion sollen dem Untersuchungsausschuss neun ordentliche Mitglieder angehören, davon drei von der CDU/CSU, zwei von der SPD sowie je ein Mitglied von der AfD-, der FDP-, der Linken- und der Grünen-Fraktion, und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern.

Welche Behörden haben womöglich versagt?

Dem Antrag der zwei Fraktionen zufolge soll sich das Gremium „unter Einbeziehung der Zeitspanne von der Einreise Anis Amris (der Attentäter) nach Deutschland bis zu seinem Tod ein Gesamtbild verschaffen zu dem Terroranschlag, zu seiner Person und seinen Alias-Identitäten, zu seinem Umfeld und möglichen Unterstützern“.

Außerdem soll sich der Untersuchungsausschuss ein Urteil bilden zu der Frage, ob die Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Strafvollzugsbehörden sowie die für den Vollzug des Asyl- und Aufenthaltsrechts zuständigen Behörden "unter Ausschöpfung der rechtlichen Möglichkeiten sachgerechte Maßnahmen ergriffen haben".

Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll der Ausschuss laut Vorlage weitere Schlussfolgerungen für Befugnisse, Organisation, Arbeit und Kooperation der genannten Behörden ziehen und gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Maßnahmen aussprechen.

Ebenso soll er prüfen, welche Schlussfolgerungen für die Betreuung von Opfern und Hinterbliebenen von Terroranschlägen gezogen werden können und sollen.

Wie es in dem Zwei-Fraktionen-Antrag weiter heißt, soll das Gremium insbesondere klären, ob und gegebenenfalls welche Erkenntnisse Behörden des Bundes zur Person Anis Amri sowie insbesondere zur Einschätzung seiner Gefährlichkeit wann vorlagen oder hätten vorliegen müssen und was aufgrund dieser Erkenntnisse jeweils veranlasst wurde oder hätte veranlasst werden müssen.

Schließlich sollen die Ausschuss-Mitglieder unter anderem klären, "ob und gegebenenfalls in welcher Weise Anis Amri oder mögliche Mittäter, Hintermänner oder Unterstützer von Sicherheits- oder Strafverfolgungsbehörden als Informationsquelle oder als sogenannter ,Nachrichtenmittler’ genutzt wurden sowie ob und gegebenenfalls in welcher Weise mit Rück-sicht darauf durch Behörden insbesondere des Bundes von Maßnahmen gegen Anis Amri abgesehen wurde".